Hallo zusammen
die Beiträge, die ich hier dazu gefunden habe, sind alle schon recht „alt“ , und auch aus dem, was ich bisher im Netz gelesen habe, ist mir leider doch noch etwas Unsicherheit geblieben. Deshalb würde ich mich sehr über eine „Experten“-Antwort auf meine Frage freuen:
Angenommen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer schließen miteinander bereits im April einen Arbeitsvertrag ab, der ab 1.Oktober gilt (also erster Arbeitstag = 1.Oktober). Der Vertrag sieht eine Probezeit von 3 Monaten vor, und innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatende. Der Vertrag enthält keine Klausel, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt untersagen würde.
Angenommen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer möchte den Vertrag nun bereits VOR Arbeitsantritt zum 1.10. kündigen (d.h. der AN will/ soll am 1.10. gar nicht erst antreten).
Bis wann muss dem Kündigungs-Empfänger die Kündigung spätestens zugestellt werden, damit’s korrekt läuft und „ordentlich“ wirksam gekündigt wird ?
Bis spätestens zwei Wochen vor dem 1.10. … oder bis spätestens vier Wochen vor dem 1.10. ?
Vielen Dank im Voraus !