Kündigung vor Arbeitsantritt: Wann spätestens zu erfolgen ?

Hallo zusammen :smile:

die Beiträge, die ich hier dazu gefunden habe, sind alle schon recht „alt“ , und auch aus dem, was ich bisher im Netz gelesen habe, ist mir leider doch noch etwas Unsicherheit geblieben. Deshalb würde ich mich sehr über eine „Experten“-Antwort auf meine Frage freuen:

Angenommen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer schließen miteinander bereits im April einen Arbeitsvertrag ab, der ab 1.Oktober gilt (also erster Arbeitstag = 1.Oktober). Der Vertrag sieht eine Probezeit von 3 Monaten vor, und innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatende. Der Vertrag enthält keine Klausel, die eine Kündigung  vor Arbeitsantritt untersagen würde.

Angenommen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer möchte den Vertrag nun bereits VOR Arbeitsantritt zum 1.10. kündigen (d.h. der AN will/ soll am 1.10. gar nicht erst antreten).
 Bis wann muss dem Kündigungs-Empfänger die Kündigung spätestens zugestellt werden, damit’s korrekt läuft und „ordentlich“ wirksam gekündigt wird ?
Bis spätestens zwei Wochen vor dem 1.10. … oder bis spätestens vier Wochen vor dem 1.10. ?

Vielen Dank im Voraus ! :smile:

Hallo,

weil Deine Frage bislang unbeantworter blieb, melde ich mich.

Verträge sind prinzipiell einzuhalten. Demnach müssten im Oktober mindestens mal 14 Tage abgearbeitet bzw. der Lohn dafür bereit gehalten werden.

Ungeachtet dessen können beide Vertragsparteien den Vertrag einvernehmlich und vorzeitig auflösen. Ansonsten gilt der Vertrag.

Gruß mki

Verträge sind prinzipiell einzuhalten. Demnach müssten im
Oktober mindestens mal 14 Tage abgearbeitet bzw. der Lohn
dafür bereit gehalten werden.

der zweite satz ist keine logische folge des ersten.

wenn nicht ausdrücklich eine kündigung vor arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen wurde, kann man auch vor arbeitsantritt kündigen.

vermutlich steht im vertrag etwas ähnliches wie „die probezeit geht bis zum…“ und damit würde ich als laie auch vor arbeitantritt von zwei woichen kündigungsfrist ausgehen.

wobei ich nicht verstehe, warum man nicht auch schon früher kündigen kann - wäre doch wohl fair gegenüber dem evt-arbeitgeber.

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