Kündigung vor Arbeitsantritt

Hallo an alle,

ich werde nun versuchen mich an die FAQ zu halten und mein Anliegen erneut in richtiger Art und Weise formulieren:

Angenommen jemand hat vor ein paar Tagen einen Arbeitsvertrag bei einer großen Firma unterschrieben. Diese Stelle soll nun ab 15.10. besetzt werden.
Da dieser jemand zur Zeit arbeitslos ist, wollte er jede sich ihm bietende Möglichkeit nutzen um wieder auf die Beine (vor allem in finanziellier Hinsicht) zu kommen.

Der Arbeitsplatz befindet sich jedoch ca. 170km von seinem derzeitigen Heimatort entfernt. Dies nahm er gerne in Kauf, da der Verdienst bei dieser Firma wirklich nicht von schlechten Eltern wäre.
Allerdings gestaltet sich die Wohnungssuche im Bereich dieses Arbeitsplatzes nun doch viel schwieriger als dieser jemand zunächst dachte. Und die Kosten für eine Wohnung sind nicht gerade das was man unter günstig verstehen kann. Zudem ist es dem Arbeitnehmer gar nicht mehr so wohl bei dem Gedanken von seiner Heimat wegzuziehen.

Zu alle dem bekam er heute noch einen Anruf von einer Firma bei der er viel lieber arbeiten würde, und zu dem nicht umziehen müsste.

Nun könnte sich für diesen jemand die Frage stellen, ob er den bereits bestehenden Vertrag lösen könnte, oder ob er dadurch Probleme bekommen würde. Eine etwaige Klausel über Vertragsbruch ist im Vertrag nicht zu finden.
Allerdings besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat innerhalb der 3-monatigen Probezeit.

Für jede Antwort bin ich euch sehr dankbar.

Servus.

Ich will es mal so formulieren:

Der Vertrag beginnt ja eigentlich erst (genau wie die Probezeit) am 15.10. zu laufen. Wenn jetzt dieser Jemand einen schriftlichen Widerruf dieses Vertrages verfasst bzw. schriftlich vom geschlossenen Vertrag zurücktritt und das der betreffenden Firma zukommen lässt (am Besten per Einschreiben mit Rückschein), dürfte es eigentlich kein Problem geben da der Vertrag ja seine volle Wirkung noch nicht entfaltet hat (bzw noch nicht „aktiv“ war). Sollte die Betreffende Firma allerdings auf diesem Vertrag bestehen, so würde ich diesem Jemand raten einen Anwalt einzuschalten.

Gruß fwbr2006

Servus,

das ist ja spannend.

Mit welcher Frist kann dieser „Rücktritt“ denn erfolgen? Ist das ungefähr so, wie wenn sich jemand ein Haus schlüsselfertig bauen lässt, und der Vertrag also erst „seine volle Wirksamkeit entfaltet“, wenn das Haus (schlüssel)fertig ist - und jederzeit vorher kann der stolze Bauherr dem beauftragten Unternehmer sagen: „Aprilapril, war ja nicht so gemeint mit der Unterschrift…“?

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Moin,

was PWB… erzählt ist natürlich Schmarrn. Zu empfehlen ist ein einfacher Kontakt mit dem Unternehmen. Es ist für das Unternehmen natürlich auch nicht wirklich interessant jemanden einzustellen der direkt wieder kündigt udn woanders utnerschreibt - von diesem einem Monat (offizielle Kündigungsfrist ist eh 2 Wochen) haben ja beide Seiten nichts!

Anrufen, um Aufhebung bitten und man kann davon asugehen das dies gehen wird. Sollte man sich aber auch im Klaren sein, daß man sich dort nie wieder ebwerben brauchst…

Gruß

Bernd

wer bist DU denn?
Hallo,

sag mal woher hast Du das denn?
Du bist Rechtsexperte? Ehrlich?

Wenn jetzt dieser Jemand einen
schriftlichen Widerruf dieses Vertrages verfasst bzw.
schriftlich vom geschlossenen Vertrag zurücktritt

Widerrufen? Zurück treten?
Das geht nicht, sorry. Nur kündigen kann man. Oder sich mit dem AG auf einen Rücktritt einigen. Aber einfach so per :

(am Besten per Einschreiben mit Rückschein),

geht das nicht!

dürfte es eigentlich kein Problem geben da
der Vertrag ja seine volle Wirkung noch nicht entfaltet hat
(bzw noch nicht „aktiv“ war).

HUH? Sorry, aber Vertrag ist Vertrag. Den muss man unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Sollte die Betreffende Firma
allerdings auf diesem Vertrag bestehen, so würde ich diesem
Jemand raten einen Anwalt einzuschalten.

Das würde ich dem Jenigen nicht raten. Denn das kann richtig teuer werden! Weil der Jenige nähmlich im Unrecht ist.

Gruß fwbr2006

ja, Gruß auch
Jasmin

Dach.

Der Vertrag beginnt ja eigentlich erst (genau wie die
Probezeit) am 15.10. zu laufen. […]

Genau. Was ist schon ein Vertrag? Genauso gut kann auch im Umkehrschluss der Arbeitgeber am 14.10. noch sagen, dass man es sich anders überlegt hat und der Mitarbeiter gar nicht mehr anzutreten braucht. Außerdem ist die Erde eine Scheibe, Osama Bin Laden kriegt den Friedensnobelpreis, die Rente ist sicher und Red Bull verborgt Klaviere. Und Du bist BR?

Gruß Eillicht zu Vensre

1 „Gefällt mir“

Hi!

Natürlich solltest Du keinen Pfifferling auf den wertlosen Hinweis mit dem Rücktritt geben - der entbehrt jeglicher Grundlage!

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Das heißt, dass zunächst mal die Kündigungsfrist einzuhalten ist, die vertraglich fixiert ist.

Ob jetzt die Kündigungsfrist schon mit Empfang der Kündigung oder erst mit dem 15.10. zu laufen beginnt, hängt von einigen kleineren Faktoren ab, auf die ich jetzt aber mal nicht eingehe, da es eh nicht wirklich etwas ändert.

VG
Guido

[MOD] Klare Bitte
Hallo fwbr2006

Eine ganz klare Bitte von meiner Seite: Wenn Du von Dingen keine Ahnung hast, dass unterlasse es bitte, solche unter Umständen wirklich schädigenden (und diese hier SIND schädigend!) Tipps zu geben!

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

Kündigungsfrist
Hi,

…von diesem einem Monat (offizielle
Kündigungsfrist ist eh 2 Wochen) haben ja beide Seiten nichts!

Die offizielle Kündigungsfrist ist die, welche vereinbart ist.

Wenn in der Probezeit beidseitig 3 Monate zum Quartal vereinbart ist, dann ist das auch wirksam!

VG
Guido

1 „Gefällt mir“

Dankeschön
Möchte mich für die zahlreichen Antworten bei euch allen bedanken!!!
Danke!!! :wink:

P.S. Ich hab begriffen, dass der Kommentar dass der Vertrag noch nicht gültig wäre, falsch war… :wink: :wink: :wink: