Kündigung vor Arbeitsbeginn

Wenn ich bei einem Personaldienstleister seid ein paar Wochen angestellt bin, aber eigentlich noch nicht gearbeitet habe, weil noch kein Projekt für mich zur Verfügung stand, kann ich dann Kündigen wenn in meinem Vertrag steht „Kündigung vor Arbeitsbeginn wird ausgeschlossen“.
Ansonsten gelten die normalen Bestimmungen, 6 Monate Probezeit mit 2wöchiger Kündigungsfrist.

Wenn Du noch nicht gearbeitet hast, solltest Du eigentlich genug Zeit haben, Dich mit der FAQ:1129 zu beschäftigen, deren Einhaltung Du per Mausklick bestätgit hast.

Und wenn Du dann auch noch gewisse Regeln der Höflichkeit (Neudeutsch: Nettiquette) beherrscht, gibts vielleicht auch 'ne fundierte Antwort.