Kündigung vor Einzug mit Makler

Guten Tag,
ich hätte eine frage zu folgendem Fall.
Nehmen wir mal an am 21.1.09 wird ein Mietvertrag unterschrieben. Kaution werden 3 Monatsmieten bezahlt, 1 Miete Provision.

Der Mietvertrag beginnt am 1.3.09.

Die 1. Frage: Kann man, z.B zum heutigen Datum , 30.1, kündigen?
Wenn ja, was für Kosten enstehen? Kriegt man die volle Kaution zurück und was passiert mit der Provision?

  1. Frage: Wenn der Makler einen Mangel der Wohnung verschwiegen hat, z.b die Wohnung nach Fett riecht weil unten ein Imbiss ist, hat man da ein Sonderkündigungsrecht ohne auf etwaigen Kosten sitzen zu bleiben?

Vielen Dank!

Frage aus Interesse
Hi

  1. Frage: Wenn der Makler einen Mangel der Wohnung
    verschwiegen hat, z.b die Wohnung nach Fett riecht weil unten
    ein Imbiss ist, hat man da ein Sonderkündigungsrecht ohne auf
    etwaigen Kosten sitzen zu bleiben?

Wie übersieht und „überriecht“ man einen Imbiss bei der Wohnungsbesichtigung?

Gruß
Edith

danke für die schnelle antwort.
kann ich ihnen einfach sagen.
bei der ersten besichtigung hat man nichts gerochen.
Imbiss EG, Wohnung im 4 Stock. Besichtigung war morgens um 10.00 uhr. Ab 16-17 Uhr, wenn wahrscheinlich das Fett gewechselt wird( vermute ich)

Guten abend

Guten Tag,
ich hätte eine frage zu folgendem Fall.
Nehmen wir mal an am 21.1.09 wird ein Mietvertrag
unterschrieben. Kaution werden 3 Monatsmieten bezahlt, 1 Miete
Provision.

Der Mietvertrag beginnt am 1.3.09.

Die 1. Frage: Kann man, z.B zum heutigen Datum , 30.1,
kündigen?

nöh, frühestens zum 31.05.09

Wenn ja, was für Kosten enstehen?

keine

Kriegt man die volle Kaution
zurück

ja, wenn man nix verzapft hat:wink:

und was passiert mit der Provision?

die hat der Makler und wird sie sicher nicht zurückzahlen, da er den Vertrag ja erfüllt hat

  1. Frage: Wenn der Makler einen Mangel der Wohnung
    verschwiegen hat, z.b die Wohnung nach Fett riecht weil unten
    ein Imbiss ist,

ob das ein Mangel ist und wie das zu bewerten sein würde, dürfte wohl letzendlich ein Richter entscheiden müssen, wenn man sich nicht gütlich einigen kann

Vielen Dank!

büdde

Hallo,

Kriegt man die volle Kaution
zurück

ja, wenn man nix verzapft hat:wink:

das glaube ich jetzt erstmal nicht - immerhin ist die Kaution auch Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung, die Nebenkosten entstehen teilweise auch dann, wenn die Wohnung leer steht und die Abrechnung folgt vermutlich erst lange nach dem Mietende.

Infolgedessen wird wohl zumindest ein Teil der Kaution einbehalten werden können, richtig?

Gruß
loderunner (ianal)