Hallo liebe Experten! Ich habe eine Frage. jemand hat drei wochen bei einer Firma Praktikum gemacht. Nach den drei Wochen hat er zwei Wochen als aushilfe Job gearbeitet. Ab dem 1.März will die Firma ihn einstellen. Als vollzeitjob. Er hat ihnen noch keine Lohnsteuerkarte und Sotialversicherrungsnummer abgegeben. Dazu hat er auch noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Jetzt hat er ein Angebot von einer anderen Firma bekommen und will dort hingehen. Welche Folgen kann das für ihn haben ?
Es hat gar keine Folgen für dich denn es gibt keinen Vertrag. Menschlich ist es nur die Frage ob man es vor sich selbst vertreten kann. Kein Vertrag, keinen Anspruch.
Schwachsinn!
Es hat gar keine Folgen für dich denn es gibt keinen Vertrag.
Menschlich ist es nur die Frage ob man es vor sich selbst
vertreten kann. Kein Vertrag, keinen Anspruch.
Sei so gut, und teile Dein Unwissen hier nicht als Rat mit!
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido
Hi!
jemand hat drei
wochen bei einer Firma Praktikum gemacht. Nach den drei Wochen
hat er zwei Wochen als aushilfe Job gearbeitet. Ab dem 1.März
will die Firma ihn einstellen. Als vollzeitjob.
Da das Posting NACH dem 01.03. kam, reden wir hier von der Vergangenheit.
Er hat ihnen
noch keine Lohnsteuerkarte und Sotialversicherrungsnummer
abgegeben. Dazu hat er auch noch keinen Arbeitsvertrag
unterschrieben.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden.
Wenn es eine mündliche Vereinbarung gab, dann ist ein Vertrag zu Stande gekommen.
Jetzt hat er ein Angebot von einer anderen
Firma bekommen und will dort hingehen. Welche Folgen kann das
für ihn haben ?
Nun ja - schlimmstenfalls steht hier eine Schadenersatzforderung im Raum, vom miesen Ruf mal zu schweigen (man sieht sich immer zweimal im Leben).
Wenn man einen Vertrag schließt, dann sollte man wenigstens die Cochones haben, eine einvernehmliche Auflösung zu erwirken.
Stell Dir mal vor, dem Vertragsbrüchigen sagt man einem Tag vor Beginn des tollen neuen Jobs: „Sorry, war nicht so gemeint!“
Mindestens (und auch nur, wenn das vorher vereinbart war) 2 Wochen Kündigungsfrist stehen im Raum, wenn nicht ein Tarifvertrag greift, der etwas anderes regelt.
Gruß
Guido
Hallo an alle,
dem kann ich mich nur anschliessen.
Ohne Papier ist zwar alles ein wenig weniger beweisbar, aber ein Vertrag existiert sicherlich…
Also tatsächlich mit dem AG reden…
In der Baubranche z.b. ist das gang und gäbe…
… und das mit den Cochones … hat mir ganz gut gefallen 
Gruß
Proteus