Hallo !
Ich habe einen Versicherungsvertrag geschlossen. Die Unterlagen habe ich vor über 2 Wochen erhalten.
Allerdings möchte ich jetzt vom Vertrag zurücktreten (vor Versicherungsbeginn).
Ist das möglich obwohl die 14 Tage Frist vorbei sind ?
LG
Hallo !
Ich habe einen Versicherungsvertrag geschlossen. Die Unterlagen habe ich vor über 2 Wochen erhalten.
Allerdings möchte ich jetzt vom Vertrag zurücktreten (vor Versicherungsbeginn).
Ist das möglich obwohl die 14 Tage Frist vorbei sind ?
LG
Hallo,
um was für einen Vertrag handelt es sich und warum willst Du vom Vertrag zurücktreten?
viele Grüße
Andreas
PKV.
Habe mich anders entschieden.
Hallo,
also generell hast Du 14 Tage Widerrufsrecht beim Antragsverfahren. Antragsverfahren bedeutet, dass Du alle Vertragsrelevanten Daten bereits bei Abschluss erhalten hast, das wären: Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen, Verbraucherinformationen, Produktinformationsblatt.
Beim Policenverfahren erhältst Du diese Informationen erst mit der Zusendung der Police und hast ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Police den Anspruch auf Widerspruch.
Wichtig ist, auch wenn Du beim Antragsverfahren eventuell die Unterlagen nicht erhalten, aber dafür unterschrieben hast, ist es erst einmal das Antragsverfahren. Hier kannst Du dann höchstens versuchen wegen Falschberatung aus dem Vertrag zu kommen.
Nach meiner persönlichen (und leidvollen, weil Storno) Erfahrung sind viele Versicherer aber auch ausgesprochen kulant, wenn der Kunde aus dem Vertrag will. Das ist aber ein kann und kein muss. Wie so oft hab ich festgestellt, wer am lautesten schreit bekommt oftmals recht.
Ich hoffe die Informationen helfen Dir.
Viele Grüße
Andreas
Ist das möglich obwohl die 14 Tage Frist vorbei sind ?
Wenn die Gesellschaft zustimmt, ist es möglich. Aber ob sie zustimmt ist fraglich, wenn Du die gesetzlich vorheschriebenen Fristen hast verstreichen lassen.
Nonstop Nonsens
Hallo,
also seit der großen Zeit von Didi Hallervorden war nichts mehr so witzig wie manche Beiträge in diesem Forum.
also generell hast Du 14 Tage Widerrufsrecht beim
Antragsverfahren. Antragsverfahren bedeutet, dass Du alle
Vertragsrelevanten Daten bereits bei Abschluss erhalten hast
Beim Policenverfahren erhältst Du diese Informationen erst mit
der Zusendung der Police und hast ab dem Zeitpunkt des Erhalts
der Police den Anspruch auf Widerspruch.
Du sprichst noch von Antrags- und Policenverfahren. Ich hoffe, dass Du als Versicherungsmakler (???) von der VVG-Änderung per 01.01.08 gehört hast? Okay, ist ja erst 2 Jahre her, aber auch als Makler sollte man in dieser Zeit Fachliteratur gelesen haben… den von Dir gemeinten § 5 a VVG (alte Fassung) gibt es jedenfalls nicht mehr.
Also mal im Ernst: wie Du beruflich klar kommst, ist mir egal, aber halte Dich doch bitte mit solcher „Unterstützung“ hier im Forum zurück.
Grüße, M