Kündigung vorzeitig bei Zeitvertrag

Guten Tag,

ich habe da eine wichtige frage.
Ich habe einen Zeitvertrag bekommen der 12 Monate dauert.
Vertrag am 15.02.09 abgeschlossen und endet am 15.2.10.Jetzt kommt meine Chefin her und möchte mich schon zum spätestens 15.Dezemberoder früher kündigen.
Sie wollte auch das ich sofort die Kündigung zur Kenntnis nehme und Unterschreibe. Habe ich aber nicht getan.
Ich meinte das sie mich bis zum Ende beschäftigen muß, sie meinte das sie das nicht muss.
Im Vertrag steht: " Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt die Frist von 2 Wochen zum Wochenschluss während der Probezeit, danach 4 Wochen zum Monatsende.

Jetzt meine bitte muss das so schnell wie möglich wissen weil mir das ganze keine ruhe lässt, kommt SIE damit durch?
Darf Sie mich jetzt schon kündigen?

hallo. i kenn mich leider nit aus bei diesen scheiss leiharbeitsfirmen,die gehören eh verboten.
aber das du die kündigung nit unterschrieben hast war genau richtig, soviel weiß ich.
wünsch dir trotzdem alles gute.
gruß jürgen

danke schön jürgen,
ich hoffe ich kriee hier nich die Antwort die ich suche.
gruß kati

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Hallo Kati,

kündigen darf Sie Dich. Allerdings bist Du länger als 6 Monate beschäftigt und genießt somit vollen Kündigungsschutz, wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Weiterhin gelten natürlich die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen und somit kann Sie Dich erst zum 31.12.2009 kündigen.

Bitte teile mir mit, wieviele Beschäftigte Dein Betrieb hat… Falls mehr als 10 VZ-Beschäftigte lohnt sich eine Kündigungsschutzklage und Du wirst wahrscheinlich bis zum 15.02. beschäftigt werden müssen.

LG
Daniel

Hallo Daniel,

ersteinmal danke das Du auf meine Frage reagiert hast.

Also bei mir im Geschäft sind es über 10 Mitarbeiter.
Nur meinen die einen Sie darf mich zum 31.12.09 kündigen, die anderen wiederum nicht, ich weiss einfach nicht mehr was Sie darf und was nicht, Sie wollte mich ja schon zum 15.Dezember zur kündigung zwingen so gesehen, nur habe ich an dem Tag eben nicht Unterschrieben.
Beim Arbeitsamt habe ich bei der Rechtsabteilung nachgefragt, und die Dame dort meinte ich hätte keine chance da das mit diesen 4 Wochen im Vertrag steht.

Währe super wenn Du mir da helfen könntest.

LG
Kati

Hallo Kati,

ich glaube Du rufst mich besser mal an. Zu schreiben ist mir das zu umständlich. Rein rechtlich darf Sie Dich mit einer Frist von 4 Wochen halt kündigen. Demnach halt zum 31.12.2009.

Arbeitsrechtlich hast Du aber sehr gute Chancen auf einen Weiterbeschäftigungsvergleich bis zum 15.02.2010…

Gerne kannst Du mich anrufen unter 0170 526 8534,

Daniel