Kündigung vorziehen

Kann man, wenn man, bei 3monatiger Kündigungsfrist, eine Wohnung für einen Termin in 6 Monaten quasi im voraus gekündigt hat und es sich nun anders überlegt und schon in 4 Monaten ausziehen will, die Kündigung quasi auf den früheren Termin vorverlegen? Also noch mal für den früheren Termin kündigen?

Die 3Monatsfrist bliebe doch gewahrt. Oder ist die bereits ausgesprochene Kündigung für den späteren Zeitpunkt bindend?

Hallo

M.E. müsste man die Kündigung widerrufen.
Dann erneut kündigen, mit der geltenden Kündigungsfrist.

Grüße

Hallo,

eine wirksame Kündigung ist überhaupt nicht widerruflich.

(Beantwortet zwar leider die Frage nicht und die wirkliche Antwort weiß ich leider auch nicht, aber so geht’s jedenfalls nicht.)

Gruß

Hallo

eine wirksame Kündigung ist überhaupt nicht widerruflich.

Ja das stimmt, ich muss meine Aussage revidieren.
Das geht nur wenn alle Parteien zustimmen - und das würde ich an der Stelle des VM wohn nicht tun.

Grüße