Kuendigung vs. Fristlose Kuendigung

Hallo, wieder ich.
Angenommen, ein AG kuendigt mit offenen Gehaltsschulden dem AN fristgerecht am 14.03.2005 zum 30.04.2005.

Am 29.03.2005 teilt der AG per Mail mit, er muss mich jetzt fristlos kuendigen, weil ich nachweislich per Firmenmail einem Kunden angeblich Rufmord betrieben haette fuer ein Projekt, dass aber nicht der Firma gehoerte, aber fuer die Firma angebahnt wurde.

Kann man nachtraeglich eine fristlose Kuendigung aussprechen?

Gruss,
Simbabwe

Hallo, wieder ich.

Desgleichen.

Angenommen, ein AG kuendigt mit offenen Gehaltsschulden dem AN
fristgerecht am 14.03.2005 zum 30.04.2005.

Am 29.03.2005 teilt der AG per Mail mit, er muss mich jetzt fristlos kuendigen,

Er kann vielleicht, meint vielleicht zu müssen, muss aber nicht müssen; das nur am Rande.

weil ich nachweislich per Firmenmail einem Kunden angeblich Rufmord betrieben

Nachweislich oder angeblich? Bitte Zutreffendes ankreuzen :wink:

haette fuer ein Projekt, dass aber nicht der Firma gehoerte, aber fuer die Firma
angebahnt wurde.

Ähä. Den Teil zu verstehen mir gegeben offensichtlich nicht ist.

Kann man nachtraeglich eine fristlose Kuendigung aussprechen?

Für eine „fristlose“ (eigentlich : außerordentliche) Kündigung muss zunächst ein wichtiger Grund vorliegen. Ob dieser vorliegt, beurteilt der Arbeitgeber, ggf. der BR und natürlich Du - stimmen diese Beurteilungen nicht überein, folgt gewöhnlich ein Arbeitsgerichtsverfahren.

Außer dieser gibt es noch eine Voraussetzung : Dem Arbeitgeber darf der Sachverhalt, der als Kündigungsgrund herangezogen wird, nicht länger als 2 Wochen bekannt sein. Sprich : klaust Du am 10. März goldene Löffel und Cheffe bemerkt das am 12., kann er Dir bis zum 26. außerordentlich kündigen. Danach nicht mehr aus diesem Anlass. Der Kündigungsgrund muss übrigens bei der außerordentlichen Kü. auf Verlangen des Arbeitnehmers angegeben werden!

Die nachträgliche „Fristlose“ ist also nur gerechtfertigt, wenn

  • nicht mehr als zwei Wochen seit Bekanntwerden der zugrundeliegenden Tatsachen verstrichen sind;

  • der Verstoß schwerwiegend ist, d.h. dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann; das gilt auch bei der Abwägung außerordentliche vs. ordentliche Kü.

In Deinem Fall hieße das, dass Dein AG in der Zeit vom 15. bis 29.3. von einem Vorfall Kenntnis erlangt haben müsste, der die außerordentliche Kü. rechtfertigt.

Offene Fragen :

  • BR vorhanden?

  • BR wurde angehört?

  • BR hat der Kü. zugestimmt (der ordentlichen? der außerordentlichen?)

  • Sachverhalt stimmt, wie vom Arbeitgeber behauptet?

  • Hat der AG Zeugen? Beweismittel?

Gruß kw

BR ist nicht vorhanden, es betrifft 2 fest Angestellte, der eine, nehmen wir mal an ich selber, soll nach ausgesprochener ordentlicher Kuendigung nun fristlos gekuendigt werden.

Beweismittel: womoeglich die E-Mail. Angeblich Firmeninternas. Der Mailverkehr liegt schon ein paar Wochen bzw. Monate zurueck. Bin derzeit Freigestellt, und kann nicht genau sagen, um welche Mails es geht.

Interessant jedoch folgender Link, den ich gefunden habe:
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/goto.asp

Ich weiss nicht, ob der Link von hier aus funktioniert, deswegen hieraus ein wichtiges Zitat:

˝Eine außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 140 BGB) und sich aus der Erklärung ergibt, daß das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beendet werden soll (Eine Umdeutung in umgekehrter Richtung ist dagegen nicht möglich).˝

Interessant hier der Schlussatz: Eine Umdeutung ist nicht moeglich. Also kann man wohl nicht eine ordentliche Kuendigung in eine ausserordentliche Umwandeln.

Was stimmt den nun?

Gruss,

Simbabwe

Interessant hier der Schlussatz: Eine Umdeutung ist nicht
moeglich. Also kann man wohl nicht eine ordentliche Kuendigung
in eine ausserordentliche Umwandeln.

Natürlich nicht. Für die außerordentliche muss ein wichtiger Grund vorliegen. Aus Deiner Beschreibung ging hervor, dass ein solcher vorliegt oder konstruiert wird. Dieser Kü.grund hat aber mit der ordentlichen - die ja vorher aus welchen Gründen auch immer erfolgte - nix zu tun. Von einer Umwandlung war bisher auch nicht die Rede gewesen … was möchtest Du denn hören?

Gruß kw

Hi!

BR ist nicht vorhanden, es betrifft 2 fest Angestellte, der
eine, nehmen wir mal an ich selber, soll nach ausgesprochener
ordentlicher Kuendigung nun fristlos gekuendigt werden.

Betrachte die beiden Kündigungen mal getrennt!
Die ordentliche hast Du bereits bekommen, die außerordentliche kam/kommt später. Wenn der AG mit der außerordentlichen auf die Schnauze fällt, hat er immer noch die ordentliche!

Umdeuten heißt im Klartext, dass nur eine Kündigung zugestellt wird. Ist es eine außerordentliche, die vor Gericht keinen Bestand hat, kann sie (unter Umständen) zu einer ordentlichen Kündigung umgedeutet werden.

Beweismittel: womoeglich die E-Mail.

Womöglich? Sie existiert? Oder doch nicht?

Angeblich Firmeninternas.

Angeblich, oder de facto?

Der Mailverkehr liegt schon ein paar Wochen bzw. Monate
zurueck.

Das muss nichts heißen! Es geht bei der Zeitnähe (14 Tage) um den Zeitraum nach Kenntnisnahme! Wenn der Arbeitgeber das Ganze erst nach drei Monaten erfährt, dann laufen die 2 Wochen eben erst nach drei Monaten! Wenn er das erst nach drei Jahren erfahren hätte, könnten allerdings Zweifel angebracht sein…

Bin derzeit Freigestellt, und kann nicht genau sagen,
um welche Mails es geht.

Wie gesagt: Liegt es im Bereich des Möglichen, dass brisante E-Mails Deinen Arbeitsplatz verließen?

Interessant hier der Schlussatz: Eine Umdeutung ist nicht
moeglich. Also kann man wohl nicht eine ordentliche Kuendigung
in eine ausserordentliche Umwandeln.

Was stimmt den nun?

Siehe oben! Es geht in Deinem Fall nicht um eine, sondern um zwei Kündigungen!

LG
Guido

Hallo Simbabwe,

hast Du nach der Email noch eine schriftliche Kuendigung erhalten?

Durch das Email wahrt der AG naemlich nicht das Schriftformerfordernis fuer Kuendigungen (126 BGB: eigenhaendige Unterschrift erforderlich).

Viele Gruesse

Chrissie

Hallo, ja, eine schriftliche per Post ist natürlich eingegangen. Anwalt ist schon eingeschaltet