Hi!
BR ist nicht vorhanden, es betrifft 2 fest Angestellte, der
eine, nehmen wir mal an ich selber, soll nach ausgesprochener
ordentlicher Kuendigung nun fristlos gekuendigt werden.
Betrachte die beiden Kündigungen mal getrennt!
Die ordentliche hast Du bereits bekommen, die außerordentliche kam/kommt später. Wenn der AG mit der außerordentlichen auf die Schnauze fällt, hat er immer noch die ordentliche!
Umdeuten heißt im Klartext, dass nur eine Kündigung zugestellt wird. Ist es eine außerordentliche, die vor Gericht keinen Bestand hat, kann sie (unter Umständen) zu einer ordentlichen Kündigung umgedeutet werden.
Beweismittel: womoeglich die E-Mail.
Womöglich? Sie existiert? Oder doch nicht?
Angeblich Firmeninternas.
Angeblich, oder de facto?
Der Mailverkehr liegt schon ein paar Wochen bzw. Monate
zurueck.
Das muss nichts heißen! Es geht bei der Zeitnähe (14 Tage) um den Zeitraum nach Kenntnisnahme! Wenn der Arbeitgeber das Ganze erst nach drei Monaten erfährt, dann laufen die 2 Wochen eben erst nach drei Monaten! Wenn er das erst nach drei Jahren erfahren hätte, könnten allerdings Zweifel angebracht sein…
Bin derzeit Freigestellt, und kann nicht genau sagen,
um welche Mails es geht.
Wie gesagt: Liegt es im Bereich des Möglichen, dass brisante E-Mails Deinen Arbeitsplatz verließen?
Interessant hier der Schlussatz: Eine Umdeutung ist nicht
moeglich. Also kann man wohl nicht eine ordentliche Kuendigung
in eine ausserordentliche Umwandeln.
Was stimmt den nun?
Siehe oben! Es geht in Deinem Fall nicht um eine, sondern um zwei Kündigungen!
LG
Guido