Kündigung währen der Probezeit durch Arbeitgeber

Folgender Satz steht in einer Kündigung durch den AG.
… hiermit kündigen wir betriebsbedingt Ihr Arbeitsverhältnis zum 21.10.12 , hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Der AN befindet sich noch in der 6 monatigen Probezeit. Das Kündigungsschreiben ist dem AN am 11.10.12 zugegangen. Muss die Kündigung dann nicht zum 24.10.12 ausgesprochen werden (14 Tage Kündigungsfrist)?

Wer kann helfen
Vielen Dank im voraus

Hi!

Das
Kündigungsschreiben ist dem AN am 11.10.12 zugegangen. Muss
die Kündigung dann nicht zum 24.10.12 ausgesprochen werden (14
Tage Kündigungsfrist)?

Vorausgesetzt, die 2 Wochen KüFrist sind wirksam vereinbart, müsste es dann sogar der 25.10.12 sein.

Gruß
Guido

Im Arbeitsvertrag steht … Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt die gesetzliche Kündigungsfrist

Im Arbeitsvertrag steht … Für die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses gilt die gesetzliche Kündigungsfrist

Im § 622 Abs. 3 BGB steht:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Ist eine solche Probezeit vereinbart?
Dann gelten die 2 Wochen so, wie ich es hier schon schrieb.

Gruß
Guido