Hallo,
steht mir eigentlich mein Urlaub zu, wenn ich während der Probezeit kündige?
Oder kann ich ihn mir auszahlen lassen?
Danke im vorraus.
Hallo,
steht mir eigentlich mein Urlaub zu, wenn ich während der Probezeit kündige?
Oder kann ich ihn mir auszahlen lassen?
Danke im vorraus.
Das entscheidet der AG ob der Urlaub genommen werden muss oder ausgezahlt wird
Mfg
Hallo,
§ 7 Abs. 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
ist so zu verstehen, daß die Urlaubsvergabe Vorrang vor der Urlaubsabgeltung hat. Dies gilt auch bei einer Probezeitkündigung.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
steht mir eigentlich mein Urlaub zu, wenn ich während der
Probezeit kündige?
Auch während der Probezeit erwirbst Du anteiligen Urlaubsanspruch - 1/12 pro Monat.
Oder kann ich ihn mir auszahlen lassen?
Falls Du ihn nicht mehr nehmen kannst, dann darfst Du ihn hier ausnahmsweise auch auszahlen lassen.
Danke im vorraus.
Hallo,
Dir steht für die Zeit der Beschäftigung anteilig Urlaub zu. Da Du noch in der Probezeit bist, d. h. innerhalb der ersten 6 Monate, kann das noch nicht viel sein. Du rechnest den Jahresurlaubsanspruch geteilt durch 12 mulitipliziert mit den Monaten der Beschäftigung. Urlaub darf normal nicht ausgezahlt werden, d. h. nur, wenn der Mitarbeiter keine Gelegenheit hatte, den Urlaub zu nehmen. Das kann der Fall sein, wenn er nach einer Kündigung bis zum letzten Tag arbeiten muss und den Urlaub nicht vorher nehmen. Das kann ich mir bei Dir jetzt nicht vorstellen, da Du vermutlich noch nicht so fest eingegarbeitet bist in der Probzeit.
Claudia
Hallo bmw fahrer,
auch während der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch!
Pro Monat besteht Anspruch auf 1/12tel des Jahresurlaubs; bei 24 Tagen pro Jahr sind das z. B. 4 Tage für 2 Monate.
Was die Auszahlung angeht, ist das Vereinabrungssache mit dem Arbeitgeber.
Kann der Urlaub nicht „in Natura“ genommen werden, ist er in Geld auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
maasterp
Hallo,
ja dir steht Urlaub zu. Ob du ihn ausgezahlt bekommst, hängt von dem Unternehmen ab.
Gruß
Jürgen
Hallo,
für jeden vollen Monat, den Sie gearbeitet haben, steht Ihnen laut Gesetz Urlaub zu. Ob Sie ihn ausgezahlt bekommen können, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab bzw. den vertraglichen Vereinbarungen.
Gruß
Hallo, ja der Urlaub steht zu. Ob der AG ihn auszahlt ist Verhandlungssache. Denn eigentlich muss er genommen werden. Viel Erfolg und viele Grüße
im Urlaub
Hallo,
bmw fahrer,
ein Probearbeitsverhältnis kann nach § 622 Abs. 3 BGB mit einer 2 Wochenfrist gekündigt werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Da der Rechtsanspruch auf den vollen Urlaubsanspruch erst 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht, wird vermutlich nur eine Abgeltung des Urlaubanspruches in Frage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
hallo
Urlaub steht dir zu …aber es steht dir nicht zu ihn dir auszahlen zu lassen…es sei denn dein arbeitgeber macht das auf freiwilliger basis,
alles gute - take care
ischdem
Hallo,
in der Probezeit hat man jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Allerdings kann das Unternehmen während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt oder kündigst Du selbst, muss Dir das Unternehmen den nicht genutzten Urlaub auszahlen oder Du musst den Urlaub in der Kündigungsfrist abfeiern.
Bei Auszahlung des Urlaubs wird der Gegenwert der Urlaubstage zum Brutto Deines Gehaltes zugeschlagen. Hast Du bereits zu viel Urlaub abgefeiert, kann Dein Chef andererseits nichts zurückfordern (§5 BUrlG).
CU
pleitier
Während der Probezeit wird selbstverständlich auch ein Urlaubsanspruch angesammelt.
Wenn die Kündigung ausgesprochen wird, ist dies mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu nehmen, daher wird der Urlaubsanspruch meist in diesen Tagen abgegolten.
Nein.
Hallo,
natürlich hast du dir einen Anspruch erarbeitet.Auszahlen kann , muss der Arbeitgeber, nicht.
grüße
Hallo,
steht mir eigentlich mein Urlaub zu, wenn ich während der
Probezeit kündige?
Oder kann ich ihn mir auszahlen lassen?
Ja, Urlaub steht einem Arbeitnehmer auch in der Probezeit zu. Auszahlen, geht nur wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich war, dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren
Auch in der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Allerdings kann Dein Chef während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt, muss Dir Dein Chef den nicht genutzten Urlaub auszahlen. Der Gegenwert der Urlaubstage kommt einfach zum Brutto Deines Gehaltes dazu. Hast Du bereits zu viel Urlaub abgefeiert, kann Dein Chef andererseits nichts zurückfordern (§5 BurlG).
LG Joachim
Urlaub steht anteilig zu. Erster anspruch geht auf Freizeit; nur dann, wenn der AG die Freiziet aus dienstlichen Gründen nicht gewähren kann oder will, dann geht der Freizeitanspruch in einen Geldanspruch über.
Robby 1
Hallo bmw fahrer,
üblicherweise entsteht ein Urlaubsanspruch überhaupt erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Fredo