Kündigung während AU mit welcher frist?

Hallo,
Person A hat am 24.09.2011 eine neue stelle als Kraftfahrer angefangen.probezeit betrug 3 monate , also am 24.12.2011 zu ende.
jetzt ist Person A auf grund einer verletzung aus einem Arbeitsunfall von 2010 erneut erkrankt und seit dem 07.02.2012 AU geschrieben.
Heute am 17.02.2012 kam die Kündigung: Eswurde ohne angaben von gründen gekündigt und zwar „Fristgerecht“??? zum 25.02.2012.

Ist die kündigung rechtskräftig oder kann/sollte man dagegen angehen??
Hier wird gerade mal eine woche kündigungsfrist eingehalten. das ist doch nicht richtig oder?

MFG Vincent

eine Kündigung ist erstmal von einer AU unabhängig.

Was steht denn im Vertrag für eine Kündigungsfrist ?
Die wäre auf alle Fälle einzuhalten.

Gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, ist dieser vorher angehört worden ?
Wie wird die Kündigung begründet ? (betriebsbedingt oder ähnliches?)

eine Kündigung ist erstmal von einer AU unabhängig.

Was steht denn im Vertrag für eine Kündigungsfrist ?
Die wäre auf alle Fälle einzuhalten.

Kündigungsfrist im Vertrag:richtet sich nach mateltarifvertrag transport hessen. Der ist allerdings noch nie eingesehen worden,da der ag 250 km vom lkw standort weg ist. Person A warnoch nie am betriebsstandort,deshalb weiss die person auch nicht,was im tarifvertrag steht.

Gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, ist dieser vorher
angehört worden ?

Der betrieb besteht aus über 100 beschäftigen. Deshalb geht Person A davon aus,das es einen Betriebsrat gibt.Ob der aber angehört wurde, weiss A nicht.

Wie wird die Kündigung begründet ? (betriebsbedingt oder
ähnliches?)

Überhaupt nicht. es steht nur drin: hiermit kündigen wir das arbeitsverhältniss fristgerecht zum 25.02.2012.
mehr nicht.

MFG Vincent

eine Kündigung ist erstmal von einer AU unabhängig.

Was steht denn im Vertrag für eine Kündigungsfrist ?
Die wäre auf alle Fälle einzuhalten.

Kündigungsfrist im Vertrag:richtet sich nach mateltarifvertrag
transport hessen. Der ist allerdings noch nie eingesehen
worden,da der ag 250 km vom lkw standort weg ist. Person A
warnoch nie am betriebsstandort,deshalb weiss die person auch
nicht,was im tarifvertrag steht.

Dann als erstes über die Gerwerkschaft oder den Betriebsrat den Tarifvertrag einsehen.

Gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, ist dieser vorher
angehört worden ?

Der betrieb besteht aus über 100 beschäftigen. Deshalb geht
Person A davon aus,das es einen Betriebsrat gibt.Ob der aber
angehört wurde, weiss A nicht.

Wenn es am Standort einen gibt und er nicht angehört wurde ist die Kündigung unwirksam. Ob der Betriebsrat am Standort des AG (250 km) für euren Betrieb zuständig ist, muss geklärt werden.

Wie wird die Kündigung begründet ? (betriebsbedingt oder
ähnliches?)

Überhaupt nicht. es steht nur drin: hiermit kündigen wir das
arbeitsverhältniss fristgerecht zum 25.02.2012.
mehr nicht.

evtl. meinte der AG, die Probezeit ist noch nicht vorbei…
Ich zweifel stark die Wirksamkeit der Kündigung an.

Auf alle Fälle ganz schnell zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, unbedingt innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung damit Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann.

Das der AG noch meint,es bstünde noch die probezeit bezweifelt person a. Denn in der probezeit kann laut Arbeitsvertrag mit einem tag frist gekündigt werden.

also wie geschrieben…
…raus aus wer-weiss-was und ab zum Anwalt…aber Fachanwalt für Arbeitsrecht und sonst nix…