Hallo www,ler eure Meinung ist gefragt
Also Arbeiter A ist seit 4 Jahren bei AG B Beschäftigt,in dieser Zeit war er ca.3 mal AU Geschrieben.B kann es auf den Tot nicht Ausstehen wenn einer seiner Arbeiter Krankgeschrieben ist,alles faule Säcke-kein Bock usw. Nun wurde A im August 2006 am Knie Operiert und war bis Ende 2006 AU geschrieben.Im neuen Jahr sollte er auf „Befehl“ von B seinen Resturlaub von 2006 erst noch nehmen und dann wieder zur Arbeit kommen.
Nach 1,5 Wochen hatte A starke Schmerzen und das OP Knie war stark Angeschwollen.(A muß nur Stehen am Arbeitsplatz)Also wieder zum Arzt erstmal wieder AU- mit Arzt über Wiedereingliedrung gesprochen dann mit Krankenkasse-die sagen A geh zu deinem Chef und Frag ob er das macht mit der Wiedereingliedrung.A also zum Chef und bevor A was sagen konnte sagre B du bist Entlassen Betriebsbedingt! Du bekommst von mir eine Abfindung und fertig.
Was ist zu tun? Ich muß dazu noch sagen das A sowieso dort wegwollte
aber erst was anderes Suchen und dann weg-sollte A was unternehmen oder die Kündigung so hinnehmen? A hat keine Rechtschutzvers.
Gruß Bernd
Hallo,
sagre B du bist Entlassen Betriebsbedingt!
Und das hat er nur gesagt? Oder hat A das auch schriftlich bekommen?
Was ist zu tun?
Das hängt von der Beantwortung der 2 Rückfragen ab.
MfG
Hallo,die Kündigung war am 6.2.07 in Mündlicher Form,kommt aber Schriftlich.
Wie meinst du das -hängt von den 2 Rückfragen ab?
Gruß Bernd
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Hallo Bernd,
Hallo,die Kündigung war am 6.2.07 in Mündlicher Form,kommt
aber Schriftlich.
Wie meinst du das -hängt von den 2 Rückfragen ab?
Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam.
Grüße von
Tinchen
Hallo!
Er sollte auf jeden Fall Agentur für Arbeit gehen und sich arbeitssuchend melden. Und seinen Fall schildern, evtl. interessieren sie sich dafür.Evtl. auch das Integrationsamt, Du schreibst von „Wiedereingliederung“.
In der Gewerkschaft ist A sicher auch nicht oder? Schade.
Aber das hindert ihn ja nicht, sich bei einem RA schlau zu machen, wie die Aussichten sind. Ich würde es jedenfalls nicht kampflos hinnehmen, auch wenn er weg wollte. B kann ja nicht machen was er will. Und schon gar nicht mit Kranken und Behinderten.
Gruß
Carmen
Hallo Carmen, es gäbe die Möglichkeit zu einer Kündigungsschuzklage
aber was soll dabei rauskommen? weiterarbeiten möchte A dort auf keinen fall und eine Abfindung hat ihm B ja schon zugesichert-oder meinst du das A noch mehr rausholen kann?
Gruß Bernd
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Hallo Bernd,
Hallo Carmen, es gäbe die Möglichkeit zu einer
Kündigungsschuzklage
aber was soll dabei rauskommen? weiterarbeiten möchte A dort
auf keinen fall und eine Abfindung hat ihm B ja schon
zugesichert-oder meinst du das A noch mehr rausholen kann?
Gruß Bernd
Wenn er mehr herausschlagen könnte, wäre es doch auf jeden von Vorteil. Weiterarbeiten wäre ja auch fast unmöglich, was ist das für eine Basis, wenn man schon vor Gericht stand…
Fragen kostet nichts.
Gruß
Carmen