Kündigung während Bezug von Krankengeld

Am 20. August2007 wurde eine neue Arbeitsstelle angetreten.
Anfang November 2007 wurde ein Cervix-Carzinom (Tumor) diagnostiziert, das von Ende November 2007 – Februar 2007 mit Chemotherapie und Bestrahlungen erfolgreich behandelt wurde.
War während dieser Zeit erfolgte eine AU-Schreibung.
Der Arbeitgeber empfahl, genügend Zeit zu nehmen, um hinterher wieder voll einsatzfähig und vollständig gesund zu sein.
Eine Probezeit-Verlängerung wurde in beidseitigem Einverständnis zum 31.05.2008 vereinbart.

Anfang März 2008 erfolgte im Rahmen des „Hamburger Modells“ (Wiedereingliederungsmaßnahme), die Arbeitsaufnahme. Bis Ende März mit offiziell tgl. 4 Stunden, meistens waren es jedoch5 – 6 Stunden, danach mit 6 Stunden tgl. Das heißt, offiziell krank geschrieben und auch nur Krankengeldbezug. Während dieser Zeit also keine finanzielle Leistung durch den Arbeitgeber!

Am 03. April 2008 wurde die Kündigung zum 30. April 2008 ausgesprochen, mit Freistellung von der Arbeit ab 04. April 2008, mit der auch der Urlausanspruch von 20 Tagen (10 Tage aus dem alten und 10 Tage aus dem laufenden Jahr – Urlaub aus dem vergangenen Jahr verfällt nicht am 31.03.) abgegolten sein soll.

Nun stellen sich einige Fragen:

Kann der Urlaub während der Krankheitsphase überhaupt abgegolten werden?
(Somit würde sich der Arbeitgeber ja auf „Kosten bereichern“, da er die Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat, diese aber nicht ausgleicht, weder durch Freizeit oder finanziell!)

Ist die Kündigung zum 30. April 2008 überhaupt rechtskräftig?

Wird die Probezeit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet?

Wenn ja, dann wäre ja eine Beschäftigung über 6 Monaten erfolgt und die Kündigungsfrist würde 4 Wochen betragen! Somit dann Kündigung erst zum 15. Mai möglich, oder?

Vielleicht hat jemand entsprechende Erfahren oder weiß auch sonst Rat!

Vielen Dank im voraus!

Hi!

Am 03. April 2008 wurde die Kündigung zum 30. April 2008
ausgesprochen, mit Freistellung von der Arbeit ab 04. April
2008, mit der auch der Urlausanspruch von 20 Tagen (10 Tage
aus dem alten und 10 Tage aus dem laufenden Jahr – Urlaub aus
dem vergangenen Jahr verfällt nicht am 31.03.) abgegolten sein
soll.

Ähm - war der AN zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig (Wiedereingliederung eingeschlossen)?
Das geht aus der Beschreibung nicht so ganz hervor, vielmehr widerspricht die Beschreibung der Überschrift.

Kann der Urlaub während der Krankheitsphase überhaupt
abgegolten werden?

Abgegolten?
Ich dachte, er wurde in Natura genommen?

(Somit würde sich der Arbeitgeber ja auf „Kosten bereichern“,
da er die Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat, diese aber
nicht ausgleicht, weder durch Freizeit oder finanziell!)

Das verstehe ich jetzt gar nicht mehr.

Ist die Kündigung zum 30. April 2008 überhaupt rechtskräftig?

Solange nicht geklagt wird, ist JEDE Kündigung rechtskräftig.
Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist Anwendung findet, ist sie einen Tag zu spät zugestellt worden und würde von einem Gericht in der Regel zum 15.05. umgedeutet.
Jedoch können kleine Unternehmen auch eine Kündigungsfrist ohne festes Ende vereinbaren, oder ein Tarif kann etwas anderes sagen.

Wird die Probezeit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet?

Ja.

Sorry, aber da ist in diesem fiktiven Fall noch zu viel offen!

LG
Guido