Hallo Ratgeber.
darf während einer Krankheit gekündigt werden?
Und wenn die Kündigung ,während der Krankheit, zugeht: gilt Sie dann als ausgesprochen ab dem ersten auf die Abwesenheit folgenden Arbeitstag( z.B. Krankschreibung 27.01-05.02, Zugang Kündigung am 30.01 zum 28.02-4 Wochen Frist zum Monatsende als korrekt vorausgesetzt- gilt dann die Kündigung zum 28.02, 05.03 zuzüglich 4 Wochen… ?
Dankbar für jeden Lösungsvorschlag
Liebe Grüße
Noah