Kündigung während der Krankheit

Hallo Ratgeber.

darf während einer Krankheit gekündigt werden?

Und wenn die Kündigung ,während der Krankheit, zugeht: gilt Sie dann als ausgesprochen ab dem ersten auf die Abwesenheit folgenden Arbeitstag( z.B. Krankschreibung 27.01-05.02, Zugang Kündigung am 30.01 zum 28.02-4 Wochen Frist zum Monatsende als korrekt vorausgesetzt- gilt dann die Kündigung zum 28.02, 05.03 zuzüglich 4 Wochen… ?

Dankbar für jeden Lösungsvorschlag

Liebe Grüße
Noah

Hallo Noah,

ja, es darf während der Krankheit gekündigt werden.

Wichtig ist nur der fristgerechte Zugang der Kündigung.

Mit dem Einwurf in den privaten Briefkasten des AN gilt die Kündigung als zugegangen. (Es empfiehlt ich daher auch im Urlaubsfall jemanden zu haben, der mal nach der Post sieht.)

Gruß Ivo