Kündigung während der Krankheit

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer ist in der 5. Woche krank und teilt seinem AG mit, dass die Arbeitsunfähigkeit noch länger andauert.

Weiterhin angenommen, der AN würde das heute telefonisch dem AG mit teilen und der AG sagt darauf hin, er müsse dem AN kündigen. Der AN hätte eine Kündigungsfrist 4 Wochen auf Monatsende.

Müsste dann die Kündigung bis zum 03.03. empfangen worden sein, um auf Ende März gültig zu sein?

Wenn der AN darüber hinaus noch länger arbeitsunfähig wäre, würde dann weiterhin Krankgeld bezahlt?

Vielen Dank und Grüße
Didi

Hallo,

Müsste dann die Kündigung bis zum 03.03. empfangen worden
sein, um auf Ende März gültig zu sein?

Ja, bis spätestens 03.03. müsste der AN die Kündigung erhalten haben. (wenn ich mich jetzt - hoffentlich - nicht verrechnet habe)

Wenn der AN darüber hinaus noch länger arbeitsunfähig wäre,
würde dann weiterhin Krankgeld bezahlt?

Krankengeld von der Krankenkasse, ja.

MfG