Kündigung während der Krankheit per Einschreiben

Hallo Rechtsexperten,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Sachverhalt:

Der AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten in der Gastronomiebranche.

Nach 3 Monaten ausübung des Berufs bekommt er 1 Woche Zwangsurlaub und während diesen Zwangsurlaubs bekommt er ein blauen Benachrichtigungsschein den er bis dato nicht abgeholt hat.

Ein Tag bevor der Zwangsurlaub zu Ende geht, wird der AN krank und geht zum Arzt, dieser schreibt ihn zunächst einmal für 3 Tage Krank mit anschließenden Termin bei einem anderen Arzt der mit hoher Wahrscheinlichkeit den AN für einige Zeit Krank schreiben wird.

Als der AN den AG anruft um den AG über die Krankschreibung zu informieren, spricht er den AN auf die Künidgung an die der AG per EInschreiben an den AN geschickt hat, dieser wiederum hat die Kündigung garnicht erhalten da er den Brief von der Post nicht abgeholt hat und erst durch das Telefongespräch über die Kündigung in Kentniss gesetzt wurde.

Wie sieht es jetzt gesetzlich aus, ist die Kündigung rechtlich beim AN angekommen?

Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Tage für beide Parteien laut dem ARbeitsvertrag, dieser würde am Montag auslaufen. Der AG hat kein
Arbeitsvertrag in der Hand was der AN unterschrieben hat.

Hat der AN ich welche Ansprüche oder ist er zum besagten TAg gekündigt wie er es nur telefonisch erfahren hat während er schon Krank war?

Der AN hat einen gültigen Arbeitsrechtsschutz aber gibt es überhautpt etwas anzufechten?

Lohnfortzahlung bis der AN wieder gesund ist?

Lg Volli

Hallo

während diesen Zwangsurlaubs bekommt er ein
blauen Benachrichtigungsschein den er bis dato nicht abgeholt
hat.

Warum nicht?

Wie sieht es jetzt gesetzlich aus, ist die Kündigung rechtlich
beim AN angekommen?

Hängt von der Antwort auf Frage 1 ab.

Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Tage für beide Parteien
laut dem ARbeitsvertrag, dieser würde am Montag auslaufen. Der
AG hat kein
Arbeitsvertrag in der Hand was der AN unterschrieben hat.

Wer hat jetzt keinen AV? Der AN oder der AG?

Jetzt komme ich nicht mehr mit. Wenn der AN nach 3 Monaten in den Zwangsurlaub ging und in drei Tagen das AV von 6 Monaten am Montag auslaufen würde, was ist denn in der Zwischenzeit passiert? Vielleicht die Daten noch mal genauer schildern.

Hat der AN ich welche Ansprüche oder ist er zum besagten TAg
gekündigt wie er es nur telefonisch erfahren hat während er
schon Krank war?

Der AN hat einen gültigen Arbeitsrechtsschutz aber gibt es
überhautpt etwas anzufechten?

Die Frage lassen wir mal aus, das wird zu kompliziert und ändert erst mal nichts an den Antworten.

Lohnfortzahlung bis der AN wieder gesund ist?

Erst mal die anderen Sachen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

während diesen Zwangsurlaubs bekommt er ein
blauen Benachrichtigungsschein den er bis dato nicht abgeholt
hat.

Warum nicht?

weil der AN krank ist --> GRIPPE

Wie sieht es jetzt gesetzlich aus, ist die Kündigung rechtlich
beim AN angekommen?

Hängt von der Antwort auf Frage 1 ab.

Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Tage für beide Parteien
laut dem ARbeitsvertrag, dieser würde am Montag auslaufen. Der
AG hat kein
Arbeitsvertrag in der Hand was der AN unterschrieben hat.

Wer hat jetzt keinen AV? Der AN oder der AG?

Der AG hat dem AN den Arbeitsvertrag mit nach hause gegeben, damit er in
durchliest und unterschrieben zurück bringt. Allerdings ist dem AN entgangen
den Vertrag unterschrieben dem AG zu geben, somit hat der AG kein vom AN
unterschriebenen Arbeitsvertrag in seinen Unterlagen.

Jetzt komme ich nicht mehr mit. Wenn der AN nach 3 Monaten in
den Zwangsurlaub ging und in drei Tagen das AV von 6 Monaten
am Montag auslaufen würde, was ist denn in der Zwischenzeit
passiert? Vielleicht die Daten noch mal genauer schildern.

Sorry ich habe den Begriff Arbeitsverhältniss mit Kündigungsfrist vertauscht. also richtig wäre, laut Arbeitsvertag können beide Parteien mit einer Frist von 3 tagen kündigen und dies würde am kommenden
montag eintreten. sprich das arbeitsverhältnis löst sich kommenden montag auf.

der an ist vorerst bis montag noch krank geschrieben.

Hat der AN ich welche Ansprüche oder ist er zum besagten TAg
gekündigt wie er es nur telefonisch erfahren hat während er
schon Krank war?

Der AN hat einen gültigen Arbeitsrechtsschutz aber gibt es
überhautpt etwas anzufechten?

Die Frage lassen wir mal aus, das wird zu kompliziert und
ändert erst mal nichts an den Antworten.

Lohnfortzahlung bis der AN wieder gesund ist?

Erst mal die anderen Sachen.

Gruß,
LeoLo

hoffe das ich diesmal nichts ausgelassen habe.

lg volli

Hallo

Aufgrund der neuen Informationen:

Wie sieht es jetzt gesetzlich aus, ist die Kündigung rechtlich
beim AN angekommen?

Nein. Eine Kündigung muß dem Gekündigten zugehen. Das Einschreiben würde nur dann als zugegangen gelten, wenn der AN absichtlich den Zugang verhindert hätte (Zugangsvereitelung)

Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Tage für beide Parteien
laut dem ARbeitsvertrag, dieser würde am Montag auslaufen. Der
AG hat kein
Arbeitsvertrag in der Hand was der AN unterschrieben hat.

Wer hat jetzt keinen AV? Der AN oder der AG?

Der AG hat dem AN den Arbeitsvertrag mit nach hause gegeben,
damit er in
durchliest und unterschrieben zurück bringt. Allerdings ist
dem AN entgangen
den Vertrag unterschrieben dem AG zu geben, somit hat der AG
kein vom AN
unterschriebenen Arbeitsvertrag in seinen Unterlagen.

Das Arbeitsverhältnis scheint nicht wirksam befristet zu sein, vor allen Dingen nicht, wenn der AN den AV bisher gar nicht oder erst nach Arbeitsaufnahme zuhause unterschrieben hat. Also dann: unbefristeter Arbeitsvertrag.

Hat der AN ich welche Ansprüche oder ist er zum besagten TAg
gekündigt wie er es nur telefonisch erfahren hat während er
schon Krank war?

Der AN hat einen gültigen Arbeitsrechtsschutz aber gibt es
überhautpt etwas anzufechten?

Gegen die fristlose Kündigung sollte der AN umgehend klagen. Aus dem Bauch heraus wahrscheinlichstes Ergebnis: Umdeutung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte und Ende des AV nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist dürfte aber nicht bei 3 Tagen sondern bei 2 Wochen liegen, wenn nicht tarifvertraglich etwas anderes gilt.

Lohnfortzahlung bis der AN wieder gesund ist?

Zumindest 6 Wochen lang, bzw bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach gäbe es Krankengeld.

Ggf Fachanwalt vor Ort aufsuchen. Bei entsprechend finanziell schwacher Situation beim Amtsgericht einen Beratungskostenschein holen, dann kostet die Beratung beim Fachanwalt höchstens 10 Euro. Für die Klage beantragt man dann Prozesskostenhilfe (da hilft der Anwalt dann auch schon weiter).

Gruß,
LeoLo

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