Kündigung während der Probezeit

In verschiedenen offiziellen Ausgaben (Großer Haus-Rechtsanwalt, Arbeitsrecht für Arbeitsnehmer) ist deutlich formuliert – „Die Kündigung während der Probezeit darf in keinem Fall wegen des Leistungsmangels auftreten.“ Aber in der Tatsächlichkeit wurde eine Menge Vorschriften vom Länder- und Bundesgerichtshöfen publiziert, die das oben angegebene Zitat total verneinen und vernichten. Z.B. – "Eine Genehmigung vom Betriebsrat ist nicht erforderlich“, „Die Gründe für Kündigung können in der subjektiven Form vorgelegt werden.“
Das zeigt einen konkreten Konflikt zwischen Gesetzen. Wie kann man die Initiative entwickeln, das Probezeitverbot im Bundesverfassungsgericht zu beantragen? Und gleichzeitig, als eine Alternative, die Liste der Rechte von einem Arbeitsnehmer, die während der Probezeit straflos verletzt werden dürfen?

Hallo,

wenn Dein Problem etwas detaillierter und faktenreicher schildern würdest, könnte man vielleicht mal zielgerichtet drüber diskutieren.
Hier geht es nämlich wahrscheinlich um die Abwägung von Grundrechten, die sich konträr verhalten und jedes nicht für sich absoluten Geltungsansprüche haben. Zur Erinnerung: Das GG ist in Sachen Wirtschaftsverfassung ziemlich neutral.

&Tschüß
Wolfgang

Mich interessiert die Diskussion überhaupt nicht. In meiner Sache hab ich schon 3 Rechtsanwälte gehabt. Aber Kapital der beklagten Seite ist zu hoch. Und du versuchst den vierten werden.
Die Fragestellung ist klar und ausreichend. siehe oben.