Kündigung während der Probezeit (Ausbildung)

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe…meine Freundin hat am Montag, 01.09. eine Ausbildung angefangen und am 3. Tag gemerkt, dass ihr das überhaupt nicht gefällt und sie was anderes machen möchte.

Ich hab ihr gesagt, sie braucht ein bisschen Eingewöhnungszeit und alles wissen kann se am Anfang net und zu Beginn einer Ausbildung fühlt man sich eh immer wie der letzte Blödi…aber mein gutes Reden bringt alles nix und sie ist entschlossen sich ne andere Ausbildung zu suchen.
Sie hat jetzt auch schon eine neue Stelle in Aussicht und bewirbt sich darauf. Im Falle dessen, sie bekommt die andere Stelle…meine Frage:

Sie kann ohne Angaben von Gründen während der Probezeit kündigen. Aber hat sie eine gewisse Frist einzuhalten? Wenn sie gekündigt hat, muss sie dann den nächsten Tag gleich zu Hause bleiben?

Vlt. könnt ihr mir schnellstmöglich antworten…denn es brennt :wink:

Viele Grüße,

Bridget_Jones*

Sie kann ohne Angaben von Gründen während der Probezeit kündigen.

Ja.

Aber hat sie eine gewisse Frist einzuhalten? Wenn

Ds müßte im Ausbildungsvertrag stehen.

sie gekündigt hat, muss sie dann den nächsten Tag gleich zu Hause bleiben?

Eigentlich muß sie bis zum Kündigunstermin in den Betrieb gehen.

Hab den Arbeitsvertrag mal grob überflogen da hab ich jetzt nix gefunden. Weißt du zufällig wie die gesetzliche Regelung lautet?

Dann muss sie wohl nochmal den Vertrag genau durchlesen. Da wirds ja dann sicher drin stehen.

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß,

Bridget_Jones*

622 BGB Absatz 3 glaube ich…

2 Wochen frist.
Kündigung muss schriftlich eingereicht werden.
Aber sie könnte auch mit dem Arbeitgeber reden.
VLL ist er ja so freundlich und lässt sie einfach so gehen.
weil wenn ein Arbeitnehmer kündigt hat er meist keine Lust mehr effektiv zu Arbeiten…
kommt halt immer auf den Arbeitgeber drauf an… es gibt welche, die juckt das gar nciht, wie mitiviert ihre mitarbeiter sind.

622 BGB Absatz 3 glaube ich…

Falsch! In der Berufsalsbildung gilt das BBiG (Berufbildungsgesetz)

2 Wochen frist.

Falsch!!! §22 Während der Probezeit kann jederzeit OHNE Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Kündigung muss schriftlich eingereicht werden.

Nein! Gesetz ist Gesetz

Aber sie könnte auch mit dem Arbeitgeber reden.

Warum?

VLL ist er ja so freundlich und lässt sie einfach so gehen.

Das bestimmt, weil er den §22 kennen muss.

Gruss Daniel