Hallo,
???habdamanefrage???
Angenommen eine Mitarbeiterin, Beginn der Beschäftigung 02.01.08 und mit einer Probezeit von 6 Monaten, gibt bekannt, daß sie schwanger ist. Ist eine Kündigung zulässig?
mfG
Hallo,
???habdamanefrage???
Angenommen eine Mitarbeiterin, Beginn der Beschäftigung 02.01.08 und mit einer Probezeit von 6 Monaten, gibt bekannt, daß sie schwanger ist. Ist eine Kündigung zulässig?
mfG
Hallo,
angenommen eine Mitarbeiterin, Beginn der Beschäftigung
02.01.08 und mit einer Probezeit von 6 Monaten, gibt bekannt,
daß sie schwanger ist. Ist eine Kündigung zulässig?
kurz und bündig: nein
Mutterschutzgesetz § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird
Grüße
Wawi
Hallo wawi,
kurz und bündig:
danke
Grüße
A H I M