Kündigung während der Probezeit im Ö-Dienst

Hallo,

mir ist bekannt, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit im Ö-Dienst 14 Tage zum Monatsende beträgt.

Nun meine Frage:
Wenn ich im nächsten Jahr am 15.02.13 eine Stelle antrete und sofort kündigen würde (weil ich z. B. zwischenzeitlich eine Stelle angeboten bekommen habe, die ich lieber annehmen möchte), habe ich das Problem, dass es bis zum Monatsende nur 13 Tage sind, weil der Februar nur 28 Tage hat. Wie ist die Rechtslage? Gilt meine Kündigung dann erst zum 31.03.13?

Vielen Dank für alle kommenden Antworten!

Hallo,

ich würde Ihnen empfehlen bereits dem Arbeitgeber, dem sie kündigen möchten, vor Arbeitsantritt zu kündigen!

Hallo, also ich denke, dass es da genau so ist wie bei den Bankarbeitstagen. Da sind es immer 30, egal ob der Monat 31 oder 28 Tage hat. Von daher denke ich, das das auf Ende Februar geht. Aber warum sprichst du nicht einfach vorher schon mit dem AG, sodass dieser die Möglichkeit hat, sich auch einen neuen AN zu suchen?! Ich würde einfach ehrlich sein, dann musst du die Stelle vielleicht gar niccht antreten. Ich fände das jedenfalls fairer. VG mikmona
Hallo,

mir ist bekannt, dass die Kündigungsfrist während der
Probezeit im Ö-Dienst 14 Tage zum Monatsende beträgt.

Nun meine Frage:
Wenn ich im nächsten Jahr am 15.02.13 eine Stelle antrete und
sofort kündigen würde (weil ich z. B. zwischenzeitlich eine
Stelle angeboten bekommen habe, die ich lieber annehmen
möchte), habe ich das Problem, dass es bis zum Monatsende nur
13 Tage sind, weil der Februar nur 28 Tage hat. Wie ist die
Rechtslage? Gilt meine Kündigung dann erst zum 31.03.13?

Vielen Dank für alle kommenden Antworten!

Hallo,
im öffentlichen Dienst kenne ich mich nicht aus. Dein Problem scheint mir aber einfach zu lösen:
Wenn Dir klar ist, dass Du den Dienst eh nicht antreten wirst, dann kündige eben jetzt sofort und die Frist ist eingehalten. Zum Kündigen musst Du eine Stelle nicht erst antreten!
Gruß
U.Daniel

Hallo,

eine Kündigung kann jeweils zum 15. bzw. dem Ende des Monats ausgesprochen werden. Dabei sind vierzehn Tage Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn es sich dabei um den Monat Februar mit 28 Kalendertagen handelt, muss dem Arbeitgeber am 14.02.2013 die schriftliche Kündigung zugegangen sein.

Schönen Gruß

Holger

Hallo i73,

was spricht dagegen, bereits jetzt dem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du nicht zur Verfügung stehst? Oder zum 28.2.13 zu kündigen?

Wie die Rechtslage ist, weiß ich nicht, bin kein Jurist.

Schöne Grüße phantomin

Hallo,

mir ist bekannt, dass die Kündigungsfrist während der
Probezeit im Ö-Dienst 14 Tage zum Monatsende beträgt.

Nun meine Frage:
Wenn ich im nächsten Jahr am 15.02.13 eine Stelle antrete und sofort kündigen würde (weil ich z. B. zwischenzeitlich eine Stelle angeboten bekommen habe, die ich lieber annehmen

möchte), habe ich das Problem, dass es bis zum Monatsende nur 13 Tage sind, weil der Februar nur 28 Tage hat. Wie ist die Rechtslage? Gilt meine Kündigung dann erst zum 31.03.13?

Vielen Dank für alle kommenden Antworten!

die Kündigung am 15.02.2013 kommt zu spät. Statt Dienstantritt empfehle ich, rechtzeitig einen Auflösungsvertrag mit dem AG abzuschließen. fG Peter A. Hoppe

Hallo,

ich nehme an du bist laut TVÖD beschäftigt. In § 34 ist es so geregelt, wie du beschrieben hast („zwei Wochen zum Monatsschluss“). Ich würde sagen, dass 13 Tage nicht reichen können, aber du kannst ja auch früher als am 15.2 kündigen, damit du zum 01.03. eine andere Arbeit annehmen kannst.

VG
JNE

Stelle angeboten bekommen habe, die ich lieber annehmen
möchte), habe ich das Problem, dass es bis zum Monatsende nur
13 Tage sind, weil der Februar nur 28 Tage hat. Wie ist die
Rechtslage? Gilt meine Kündigung dann erst zum 31.03.13?

Vielen Dank für alle kommenden Antworten!

Guten Tag,
ich denke, dass man alle Monate mit durchschnittl. 30 Tagen rechnet.

Somit ist eine Kündigung zum Monatsende möglich.

Bin aber nicht genau im Bilde.

Gruß
Trotzkopf

In aller Regel sind die Kündigungsfristen in Tarifverträgen, die die für eine arbeitg eberseitige Kündigungsfrist gelten. Im Rahmen der Probezeit ist es im allgemeinen möglich, einen Vertrag von einem Tag auf den Anderen aufzulösen - man muss ja auch nicht kündigen, sondern kann sich um eine einvernehmliche Beendigung bemühen.
Wenn sich der Arbeitgeber allerdings stur stellt, wäre die Kündigung erst zu Ende März wirksam - aber wenn du zum 1.3. eh eine neue Stelle hat’s, warum dann überhaupt der ganze Aufwand für die paar Tage?

Alles Gute

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass der TVÖD somit eine Kündigung VOR Arbeitsantritt nicht ausschließt? Das ist nämlich in einigen Arbeits-/Tarifverträgen nicht erlaubt.

Gruß
i73

Hallo,

danke für die Antwort.

Das ist nur eine „vorsorgliche“ Frage gewesen. Ich erhalte in den nächsten Tagen den Vertrag für den Dienstantritt zum 15.02. Die andere Stelle könnte ich voraussichtlich frühestens zum 01.03.2013 antreten, wenn ich sie überhaupt bekomme (wäre mir aber die liebere von der Erreichbarkeit und dem Aufgabengebiet her). Wie ich aber jetzt schon einigen Antworten entnommen habe, ist es gem. TVÖD möglich, VOR Arbeitsantritt zu Kündigen. Das würde die Sache natürlich vereinfachen. Sonst hätte ich ja auch noch immer die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung.

Gruß
i73

Hallo,

wieso kündigen Sie dann nicht einfach 2 Tage früher??

MfG

Hallo,

die Regelung lautet

„Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt
die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss“

die Frist beträgt also 2 Wochen und nicht 14 Tage, was durchaus einen Unterschied machen kann. Im geschilderten Fall is bei Kündigung am 15.02. die Frist nicht eingehalten und die Kündigung daher erst zum 31.03. wirksam.
Aber jetzt mal real: Welcher Arbeitgeber hätte ein Interesse daran, jemanden mit Deiner Fallgestaltung länger als unbedingt nötig zu beschäftigen? Daher geheich mal davon aus, dass der Arbeitgeber gerne bereit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Gruß

Michael

Kuendigunge vor Arbeitsantritt, dann halt am 14.02.

Anja

Hallo,

hier sollten Sie Spezialisten des Arbeitsrechts befragen.

Gruß Merger

Leider kann ich nicht weiterhelfen.