Hallo,
Angenommen ein Arbeitgeber kündigt während der Probezeit. Weiter angenommen, er hatte vorher darauf gedrängt, dass man einen Teil seines Urlaubs bis zum Jahresende nimmt, diesen nach Antrag aber nicht genehmigt. Käme es jetzt zur Kündigung kurz vor Ende der Probezeit, könnte er dann den Urlaubsanspruch in die letzten Tage des Arbeitsverhältnisses legen, oder müßte er die Urlaubstage auszahlen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß, Lucky
Hi Lucky,
meines Wissens geht Freizeit vor Bezahlung. Urlaub darf auch nur bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Ich bin daher der Meinung, dass der AG verlangen kann, dass du den Urlaub nimmst.
http://www.greeve.de/code/Newsletter_2003_09.htm
Urlaub und Abgeltung – Mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der Anspruch auf noch nicht genommenen ggf. restlichen Urlaub in einen solchen auf Abgeltung = Auszahlung um. (BAG NZA 95,531 und 96,594) Der Arbeitnehmer kann einen entsprechenden Geldbetrag verlangen, sofern er den Arbeitgeber vor Ablauf oder Verfall in Verzug gesetzt hat. (BAG NZA 86,394 und 833; 95,531; 00,590; 02,895; BAG NZA-RR 03,348)
Noch am Rande ne kleine Zusatzinfo über „Urlaubsverfall“, auch wenns dich offensichtlich jetzt nicht betrifft.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Nach 6 Monaten hat man übrigens Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Zu viel gewährter Urlaub kann nicht zurückverlangt werden, auch wenn das in einigen Verträgen so drin steht, ist das meines Wissens nicht zulässig, bzw. nichtig.
Hier einiges rund ums Bundesurlaubsgesetz.
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc47.htm
!! Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!
LG Jadzia