Kündigung während der Schwangerschaft

Liebe/-r Experte/-in,
also ich bin jetzt in der 4. Woche schwanger und bin derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Allerdings wollte mir heute mein Chef kündigen. Er wusste aber bisher noch nichts von meiner Schwangerschaft, weil ich es selber erst vor kurzem erfaren habe. Also habe ich ihm von meiner Schwangerschaft erzählt. Somit ist die Kündigung ja unwirksam. Das hat er auch so eingesehen.
Allerdings gibt es ja trotzdem für den Arbeitgeber die Möglichkeit, einer Schwangeren zu kündigen, indem er sich eine Sondergenehmigung einholt. Jetzt wären dazu meine Fragen folgende:

  1. Welche Gründe könnte er anbringen um mir trotz meiner Schwangerschaft zu kündigen? Müsste ich „goldene Löffel“ klauen?

2.Zählen dazu z.B. auch wirtschaftliche Gründe? Muss er das dann nachweisen?

  1. Oder muss er erst diejenigen Angestellten entlassen, die nicht schwanger sind? Gesetz den Fall, dass sie die gleichen Arbeiten machen.

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia1985

Liebe Julia,
das Integrationsamt würde nur die Genehmigung zur Kündigung erteilen, wenn ein sehr schwerwiegender Grund vorliegt, halt die obligatorischen goldenen Löffel.
Wirtschaftliche Gründe wären eine Insolvenz. Und sollten es andere wirtschaftliche Gründe sein, wäre eine soziale Auswahl zu treffen und somit wären Sie dann auch abgesichert. Also, keine Angst! Keinesfalls einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!!! Bei einem Antrag an das Integrationsamt wird auch der (eventuell vorhandene) Betriebsrat und Sie selbst „angehört“. Bevor eine Schwangere gekündigt werden kann, muss schon sehr viel passieren!
Alles Gute für Sie und Ihr Baby und natürlich mit dem Job!
Herzliche Grüße
Brigitte

Hallo Brigitte,
na da bin ich ja beruhigt. Ich hatte jetzt nur Angst, dass er sagen könnte, die Firma stünde wirtschaftlich nicht gut da und das würde dann schon als Begründung ausreichen. Jetzt bin ich wirklich beruhigt und kann mich wieder auf mein Baby freuen. So etwas lässt einen ja echt grübeln und kann auch sehr belasten. Gerade weil ich diejenige bin, die von uns am meisten verdient. Und davon wird dann ja auch unser Elterngeld berechnet. Da wäre das jetzt echt ungünstig gewesen. Vielen Dank noch mal für die super schnelle Antwort. :smile: Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Julia

Liebe/-r Experte/-in,

also ich bin jetzt in der 4. Woche schwanger und bin derzeit
Sondergenehmigung einholt. Jetzt wären dazu meine Fragen
folgende:

  1. Welche Gründe könnte er anbringen um mir trotz meiner
    Schwangerschaft zu kündigen? Müsste ich „goldene Löffel“
    klauen?

2.Zählen dazu z.B. auch wirtschaftliche Gründe? Muss er das
dann nachweisen?

  1. Oder muss er erst diejenigen Angestellten entlassen, die
    nicht schwanger sind? Gesetz den Fall, dass sie die gleichen
    Arbeiten machen.

Guten Morgen,

zunächst muss sicher gestellt sein, dass die wg. der Schwangerschaft unzulässige Kündigung auch tatsächlich aufgehoben wurde. Dazu brauchen Sie eine eindeutige Bestätigung des AG. Andernfalls wird die Kündigung wenn sie nicht innerhalb der 3 Wochenfrist beim Arbeitsgericht angegriffen wird, dennoch wirksam!!
Zu den Fragen:
Es gibt diese Ausnahmeregelung unter sehr schweren Umständen.

  1. das geflügelte Wort heisst „silberne“ Löffel stehlen, der Vergleich passt aber. Als Schwangere müssten es schon fast goldene Löffel sein
  2. eine betriebsbedingte Kündigung ist auch denkbar, aber extrem schwer in diesem Falle. Der Arbeitgeber muss alles beweisen: a) Innere oder äussere Gründe b) die zum Wegfall genau dieses Arbeitsplatzes führen c) Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit d) Sozialauswahl siehe 3.
  3. tatsächlich müssten im Rahmen der Sozialauswahl zunächst nicht schwangere gekündigt werden

Alles Gute weiterhin

Hallo Kolleginn,der Betrieb kann nur ein Ausnahme-Kündigung erreichen, wenn er Nachweisen kann durch Unterlagen (Wie zb.Bilanzen usw.)das eine Insolvenz für den Betrieb droht,dies ist in Ihren Fall nicht möglich,sonst hätte der Betrieb Sie garnicht Einstellen dürfen!!Weiterhin ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten wie zb, Diebstahl,Unterschlagung usw.notwendig für eine Ausnahme-Kündigung!Weiterhin muss die zuständige Aufsichtsbehörde Sie vorher anhören, bevor Sie entscheidet!! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Eine Kündigung ist einmal aus wichtigem Grund fristlos möglich; das sind dann die berühmten goldenen Löffel. Aus betriebsbedingten Gründen ist eine Kündigung theoretisch auch möglich. Hier muß der Arbeitgeber aber eine Sozialauswahl vornehmen und Ihnen aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes einen anderen Arbeitsplatz anbieten und vergleichbare Kollegen vorrangig kündigen.

Schw.sch. Kenntnis: Attest Deines Gyn. dem AG aushändigen !

Künd: d. müssen schon sehr schwerwiegende Gründe sein
Taucht in d. Fachlit. kaum bis gar nicht auf - ist also extrem selten.
Habe mich deshalb damit noch nicht beschäftigt.

Wenn d. Thema Dich interssiert, einf. mal in d. Bib. gehen u. in ein Fachbuch schauen o. bei d. zust. Stelle nachfragen.

Hallo Julia1985,

auf die Schnelle habe ich kein Urteil zu Deiner Frage gefunden.
So denke ich, dass die Regelungen des § 9 MuSchG so zu verstehen sind, wie Du in Deiner Anfrage formuliert hast.
Also verhaltendbedingte Gründe, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, dürften für die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle ein zulässiger Grund sein.
Wirtschaftliche Gründe im Zusammenhang mit der Schwangerschaft wird der AG nur schwerlich vorbringen können, da er ja für diese Fälle die U2 bezahlt.
Da für Schwangere ein Kündigungsverbot gilt, bleibt dem AG überhaupt nichts anderes übrig, als einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ohne Kündigungsschutz zu kündigen.

Lieber Gruß
Wolfgang

Hallo Julia,

im Prinzip kann auch im Mutterschutz gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN so stark zerrüttet das es für den Arbeitgeber nicht mehr zu mutbar ist den Vertrag aufrecht zu erhalten. Darunter fällt sicher eine Straftat. Der Gesetzgeber schützt eine werdende Mutter sehr umfangreich.

Natürlich kommt der Kündigungsschutz auch dann nicht mehr zum Tragen, wenn das Unternehmen Konkurs angemeldet hat und das Unternehmen den Betrieb aufgibt.

Außerdem ist bei einer Kündigung auch immer eine soziale Auswahl zu treffen, wenn mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden.

Grüße aus Illertissen
efuessl