Kündigung während Elternzeit

Hallo Zusammen.

Ist es Möglich, während der Elternzeit zu kündigen? Kann der Erziehende, der zu Hause sitzt und auf das Kind auspasst beim Arbeitgeber kündigen? Wenn ja, gibt es da „besondere“ Kündigungsfristen oder gelten die Kündigungsfristen die im Arbeitsvertrag stehen.

Danke für eure Hilfe.

Hallo Zusammen.

Guten Morgen

Ist es Möglich, während der Elternzeit zu kündigen?(…)
Wenn ja, gibt es da „besondere“
Kündigungsfristen oder gelten die Kündigungsfristen die im
Arbeitsvertrag stehen.

Die Kündigung während bzw nach der Elternzeit ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit möglich…
Nachzulesen im BEEG § 19
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__19.html

Danke für eure Hilfe.

Gruß
MG

Der Kündigungsschutz gilt für die AN da diese vor dem Gesetzgeber besonders schutzbedürftig sind.
AG sind nicht so schutzbedürftig, deswegen spricht nichts dagegen, wenn der AN ordentlich kündigt, sprich gesetzliche bzw. vetragliche Kündigungsfris.

HÄ?!
Da steht doch bereits eine vollkommen korrekte Antwort, warum schreibst Du dann solch einen Blödsinn hinterher?

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

2 „Gefällt mir“

Guido,

ich hab den TE auch so verstanden, dass eine Kündigung während der Elternzeit erfolgen soll und nicht zum Ende der Elternzeit.
Während der Elternzeit gilt die gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfrist.

Zum Ende der Elternzeit sind es 3 Monate, wobei sich (wenn meine Erinnerung mich nicht trügt) noch die Geister darum streiten ob nicht doch eine kürzere Kündiungsfrist für den AN möglich ist wenn diese gesetzlich bzw. vertraglich bestehen würde.
Wäre ja dann eine klare Benachteiligung der Frau/des Mannes wenn er nur mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen dürfte nur weil er in Elternzeit ist.

Dann könnte man u.U. 3,5 Monate vor Ende mit 4-Wochen-Frist kündigen und ab 3 Monate vorher nur mit der 3-Monats-Frist?

Der §19 BEEG sagt ganz klar „zum Ende der Elternzeit“ und nichts darüber wenn ich zu einem Zeitpunkt der wie lange auch immer davor liegt.
Man nehme seine 4-wöchige Kündigungsfrist und kündigt entsprechend, nur der Kündigungstermin liegt vorm Ende der Elternzeit.

Wäre alles ein sehr interessanter Rechtstreit :smile:

Grüße Bröselchen

Grüße Bröselchen

1 „Gefällt mir“

Oh hilfe!
Hi!

ich hab den TE auch so verstanden, dass eine Kündigung während
der Elternzeit erfolgen soll und nicht zum Ende der
Elternzeit.
Während der Elternzeit gilt die gesetzliche bzw. vertragliche
Kündigungsfrist.

Ja, das ist natürlich korrekt!

Danke für die Aufmerksamkeit, die ich dann mal bei Seite gelassen habe!

VG
Guido