Kündigung während Elternzeit

Folgendes Szenario:
Arbeitnehmerin ist vorraussichtlich bis Mai 2014 in Elternzeit . Aus privaten Gründen ist ein Umzug geplant, der es ihr möglich macht früher wieder in ein Arbeitsverhältnis zurück zu kehren, aber nicht beim gleichen Arbeitgeber.
Kann die Mitarbeitern während der Elternzeit kündigen? Und wenn ja: Was passiert mit ihrer Kranken- und Rentenversicherung, anderen sozialen Leistungen. Muss sie sich arbeitssuchend melden?
MfG

Natürlich kann AN während der Elternzeit kündigen mit der für sie geltenden Kündiungsfrist (AV oder TV)
Wieso arbeitssuchend?
Warum kündigt die AN bevor sie einen neuen Job hat?
Evtl. gibts ja doch keinen neuen Job und nach Ende der Elternzeit ist AN froh den alten noch zu haben.

Wenn vorher gekündigt wird - Familienversicherung bei GKV des Mannes.
Andere soziale Leistungen/Zahlungen gibt es nicht während der Elternzeit.

Krümelchen

Hallo

Andere soziale Leistungen/Zahlungen gibt es nicht während der Elternzeit.

… sofern der Ehepartner ausreichend verdient.

Viele Grüße

Ich ging jetzt mal von den „Dingen“ aus die üblicherweise beim Gehalt abgezogen werden wie Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Familienversichert bei der KV des Ehemannes geht auch nur wenn er nicht privat versichert ist.

Krümelchen

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