kündigung während elternzeit forum

Guten Tag, ich bin Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin und habe am 2.8.09 einen Sohn bekommen.Ich bin von sept09 bis sept2011 in elternzeit.das 1Jahr ist jetzt fast vorbei und es fehlt demnächst einfach eine Einnahmequelle.Meine jetzige Chefin konnte mir kein Angebot auf einen 400€ Job machen, sodass ich mich bei einem Kollegen beworben habe.Meine jetzige Chefin möchte mir das aber nicht gestatten, hatte mir das nach einer schriftlichen Zustimmungsaufforderung meinerseits auch schriftlich zukommen lassen.Der neue Job wäre ab 1.Sept 2010, was ich meiner jetzigen Chefin auch geschrieben habe, worauf sie jetzt auf einmal ein Angebot auf 400€ ausgesprochen hat, mit der Begründung dass ich ihr sonst die Patienten abwerben könnte.(was eine Frechheit ist)
Ich möchte aber dieses Arbeitsverhältnis nicht weiterführen,nach diesem Hin und Her.Wie stehen meine Chancen, den Vertrag und somit auch die Elternzeit vorzeitig zu beenden?Hoffe sie können mir helfen…

Gemäß BGB § 622 kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ergänzend gilt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann (BErzGG, § 19). Auch eine Aufhebungsvereinbarung in beiderseitigem Einverständnis ist möglich. Eine Kündigung ist gegenüber einem Aufhebungsvertrag immer eine einseitige Erklärung. Es ist also nicht notwendig, dass der Arbeitgeber einer Kündigung zustimmt.

Hi,

die Elternzeit und deinen Vertrag kannst du wohl kündigen, dann verlierst du aber die Aufstockung der Rentenbeiträge für die nächsten 1-2 Jahre. Vielleicht kannst du bei deinem neuen Arbeitgeben in Elternzeit bleiben? Frag mal nach.

Die Kündigungsfrist bei deinem aktuellen Arbeitgeber sollte in deinem Vertrag stehen, sonst gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerlic…

Gruß,
Chillie