Kündigung während Elternzeit möglich?

Hallo liebe Wissende,

mal angenommen, ein AG beschäftigt eine werdende Mutter und diskutiert nun gerade mit ihr das Thema Elternzeit. Angenommen, die ANin möchte gleich nach der Schonfrist wieder zu arbeiten anfangen und ein Jahr Elternzeit nehmen (in dieser Zeit statt Vollzeit nur Teilzeit). Es ist bekannt, dass während der Elternzeit grundsätzlich seitens des AG nicht gekündigt werden kann.
Wie verhält es sich aber, wenn die ANin sich was zuschulden kommen lässt, was ohne Elternzeit rechtlich einwandfrei zur Kündigung führen würde (sprich: hat die ANin in dieser Zeit „Narrenfreiheit“?)
Was passiert, wenn der AG die ANin aus wirtschaftlichen Gründen (Auftragsmangel o.ä.) in einer Winzfirma (z.B. nur Chef + diese eine ANin) beim besten Willen nicht mehr beschäftigen kann, da sonst Pleite droht?

Danke für eure Antworten sagt eure HariBoo

Hallo

Es ist bekannt, dass
während der Elternzeit grundsätzlich seitens des AG nicht
gekündigt werden kann.

Nicht „grundsätzlich nicht“, aber es bedarf schon gravierender Gründe, um eine Kü als AG durchzubringen.

Wie verhält es sich aber, wenn die ANin sich was zuschulden
kommen lässt, was ohne Elternzeit rechtlich einwandfrei zur
Kündigung führen würde (sprich: hat die ANin in dieser Zeit
„Narrenfreiheit“?)

Nein, diese Narrenfreiheit hat sie eben nicht. Wenn die zuständige Landesbehörde der Kü zustimmt, dann ist die Kü auch wirksam.

Was passiert, wenn der AG die ANin aus wirtschaftlichen
Gründen (Auftragsmangel o.ä.) in einer Winzfirma (z.B. nur
Chef + diese eine ANin) beim besten Willen nicht mehr
beschäftigen kann, da sonst Pleite droht?

Dann tut der AG in diesem Falle hier gut daran, die AN während der Elternzeit nicht Teilzeit bei sich zu beschäftigen. Der Anspruch besteht nämlich u.a. erst ab 20 AN. Soweit ein wirklicher Anspruch auf Teilzeit besteht, kann der AG aber auch den Teilzeitwunsch aufgrund der betrieblichen Belange ablehnen und ein Gericht könnte von der AN bemüht werden, diese Ablehnung zu überprüfen. Wenn die Teilzeittätigkeit einer vorher Vollzeitbeschäftigten den Betrieb allerdings ruiniert, dann scheint das Kind eh schon lange im Brunnen zu liegen…

Gruß,
LeoLo