Kündigung während Insolvenzverfahren

Hallo,

jemnand (weiblich) arbeitet seit 2 Jahren für eine Firma, für die Insolvenz
angemeldet wurde (vor fast 2 Jahren). Also: der ehemalige Besitzer hat sie
eingestellt, es wurde etwas später ein Insolvenzverfahren eröffnet, das heute
noch läuft, und nun wurde ihr gekündigt.

Angenommen, der Insolvenzverwalter ist ein Rechtsanwalt.

Im Betrieb gibt es 3 Beschäftigte, einer ganztags, die anderen Stundenweise.
Seit einiger Zeit ist das Betriebsklima vergiftet, es herrscht Mobbing.

Erschwerend kommt hinzu, dass die andere Teilzeitkraft mit einer kleinen
Buchhaltungsfirma für den Insolvenzverwalter, der nicht am Ort des Firmensitzes
residiert, eine Geschäftsverbindung unterhält und damit natürlich gute
Beziehung hat.

Angenommen,nun wurde der Bekannten mit folgendem Wortlaut gekündigt:

„wie Ihnen bekannt ist, musste die Firma Antrag auf Eröffnbung des
Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht X stellen.
Aus betrieblichen Grunden erkläre ich hiermit die fristgemässe Kündigung des
mit Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses zum frühestmöglichen Termin“

Weiter angenommen, durch Zufall hatte die Gekündigte vor einigen Tagen eine
Dame am Telefon, die die Einzelheiten ihrer Einstellung klären wollte.

Es stellte sich heraus, dass dies eine ehemalige Mitarbeiterin der Firma war,
die schon vor einigen Tagen, also vor der Kündigung, von der anderen
Teilzeitkraft angerufen worden war, ob sie nicht wieder anfangen will.

Demnach, um zu meiner Frage zu kommen, ist doch die Entlassung auf
betrieblichen Gründen unwirksam, sofern die ehemalige Mitarbeiterin ihre
Aussage vor Gericht wiederholt ?

Es ist für mich kein betrieblicher Grund wie Arbeitsmangel o. ä. ersichtlich.

Wie ist die Meinung der Leser ?

Gruss

Andreas

Hi!

Im Betrieb gibt es 3 Beschäftigte, einer ganztags, die anderen
Stundenweise.

Hier sollte der Hase im Pfeffer liegen!
Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, gibt es keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG!

Das Spielchen Hire & Fire kann also fast ohne Einschränkungen gespielt werden!

LG
Guido

Hallo Guido

Im Betrieb gibt es 3 Beschäftigte, einer ganztags, die anderen
Stundenweise.

Hier sollte der Hase im Pfeffer liegen!
Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, gibt es keinen
Kündigungsschutz nach dem KSchG!

Das Spielchen Hire & Fire kann also fast ohne Einschränkungen
gespielt werden!

Mit einem kleinen Fehlerchen, der dem Anwalt da eventuell unterlaufen sein dürfte. Manchmal ist weniger eben mehr. Die Kündigung erfolgt ausdrücklich betriebsbedingt. Aufgrund der Schilderung der Sachlage würde ich zur Klage raten. Kleinbetrieb hin, Kleinbetrieb her. Wenn keine Arbeitsrechtschutz besteht, dann eben ohne RA versuchen. Was will man schon verlieren? Damit wird langfristig die Kündigung sicher nicht verhindert werden, aber auswischen kann man dem Insolvenzverwalter vermutlich schon eins und evtl springt auch eine Abfindung dabei heraus… Ich behaupte ja nicht, daß man den Fall sicher gewinnt, aber… :o)

(Natürlich sollte man parallel dazu nach einem Job suchen und die Meldung beim AA nicht vergessen!)

Gruß,
LeoLo

Danke an alle
Hallo,

danke schön für die Tips !

Gruss

Amdreas

Einschränkung
Hi Leo!

Deshalb schrieb ich ja auch „fast ohne Einschränkung“!

Klar kann man klagen - was hat man zu verlieren?!
Nur denke ich, dass da maximal eine Weiterbeschäftigung bis zur dann richtigen Kündigung (also alles in allem vermutlich zwei oder drei Monate - wenn ich mir das so anschaue, wird es doch eher lohnend *g*) bei rumkommt!

LG
Guido

Hallo zusammen,

wir denken aber bitte alle mal daran, dass im Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt und ohne Rechtsschutz der eigene Anwalt auf jeden Fall zu bezahlen ist (und ohne den sollte man hier ganz sicher nicht antreten, denn der Insolvenzverwalter wird Anwalt sein).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

(und ohne den sollte man hier
ganz sicher nicht antreten, denn der Insolvenzverwalter wird
Anwalt sein).

Also das wäre für mich kein Kriterium. Ganz im Gegenteil könnte der ein oder andere Richter eher fuchsig sein, wenn die Konstellation „armer Arbeitnehmer ohne Anwalt“ vs „Rechtsanwalt, der sich nicht ans Recht hält“ ist. Da die Klagekosten gering sind, würde ich diese Chance wahrnehmen. Wenn kein neuer Job gefunden wurde, geht es ja auch um ein paar Euro, insofern finde ich das Vorgehen auch (im Gegensatz zu einer Menge „Küschutklagen aus Prinzip“) durchaus legitim.

Gruß,
LeoLo