Hallo,
jemnand (weiblich) arbeitet seit 2 Jahren für eine Firma, für die Insolvenz
angemeldet wurde (vor fast 2 Jahren). Also: der ehemalige Besitzer hat sie
eingestellt, es wurde etwas später ein Insolvenzverfahren eröffnet, das heute
noch läuft, und nun wurde ihr gekündigt.
Angenommen, der Insolvenzverwalter ist ein Rechtsanwalt.
Im Betrieb gibt es 3 Beschäftigte, einer ganztags, die anderen Stundenweise.
Seit einiger Zeit ist das Betriebsklima vergiftet, es herrscht Mobbing.
Erschwerend kommt hinzu, dass die andere Teilzeitkraft mit einer kleinen
Buchhaltungsfirma für den Insolvenzverwalter, der nicht am Ort des Firmensitzes
residiert, eine Geschäftsverbindung unterhält und damit natürlich gute
Beziehung hat.
Angenommen,nun wurde der Bekannten mit folgendem Wortlaut gekündigt:
„wie Ihnen bekannt ist, musste die Firma Antrag auf Eröffnbung des
Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht X stellen.
Aus betrieblichen Grunden erkläre ich hiermit die fristgemässe Kündigung des
mit Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses zum frühestmöglichen Termin“
Weiter angenommen, durch Zufall hatte die Gekündigte vor einigen Tagen eine
Dame am Telefon, die die Einzelheiten ihrer Einstellung klären wollte.
Es stellte sich heraus, dass dies eine ehemalige Mitarbeiterin der Firma war,
die schon vor einigen Tagen, also vor der Kündigung, von der anderen
Teilzeitkraft angerufen worden war, ob sie nicht wieder anfangen will.
Demnach, um zu meiner Frage zu kommen, ist doch die Entlassung auf
betrieblichen Gründen unwirksam, sofern die ehemalige Mitarbeiterin ihre
Aussage vor Gericht wiederholt ?
Es ist für mich kein betrieblicher Grund wie Arbeitsmangel o. ä. ersichtlich.
Wie ist die Meinung der Leser ?
Gruss
Andreas