Kündigung während Krankengeldbezug

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn der AG dem AN während einer längeren Krankheit betriebsbedingt kündigt, der An aber weiter arbeitsunfähig ist? Zahlt die GKV weiter krankengeld oder ist der AN dann bis zur Gesundung auf Sozialgeld angewiesen? ALG kommt ja nicht in Frage, da der AN dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht…

Danke für eure Antworten

Felicia

was passiert eigentlich, wenn der AG dem AN während einer
längeren Krankheit betriebsbedingt kündigt, der An aber weiter
arbeitsunfähig ist? Zahlt die GKV weiter krankengeld oder ist
der AN dann bis zur Gesundung auf Sozialgeld angewiesen? ALG
kommt ja nicht in Frage, da der AN dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung steht…

Ich bin zwar PKV- und nicht GKV- Experte, nach meiner Kenntnis müsste
die GKV aber grundsätzlich Krankengeld weiterhin leisten - allerdings
berechnet nach den ALG-Bezügen.

Gruß Joerg Koenig

Hallo,
leider muss ich da korrigierend eingreifen.
Endet das Beschäftigungsverhältnis während einer bereits
bestehenden Arbeitsunfähigkeit ändert das nichts am maximal
78wöchigen Krankengeldanspruch. Das Krankengeld wird nach dem
Einkommen errechnet was vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogen
wurde.
Beispiel : Beginn der Arbeitsunfähigkeit 15.06.2006
Massgebener Berechnungsmonat : Mai 2006 (bei schwankendem Einkommen
werden die letzten drei Monate herangezogen)
Ende der Beschäftigung zum 30.09.20006 (Grund ist egal)
Krankengeldbeginn ab 27.07.2006 für die Daeur der
Arbeitsunfähigkeit (maximal 78 Wochen oder 546 Tage)
Das Beispiel ist ein Einfaches !!!
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

ich widerspreche dir selten, und wenn dann meistens zu Unrecht, deshalb formuliere ich das mal als Frage:
Ist es nicht so, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung in den 78 Wochen inbegriffen sind? Dass also die GKV NACH der Lohnfortzahlung noch maximal weitere 72 Wochen zahlt?
Hilf mir bitte in dieser grundlegenden Fehlinformation, wenn es denn eine ist.
Danke
Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

dickes danke für deine Hilfe

Felicia

Hallo Günter,

ich widerspreche dir selten, und wenn dann meistens zu
Unrecht, deshalb formuliere ich das mal als Frage:
Ist es nicht so, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung in den 78
Wochen inbegriffen sind? Dass also die GKV NACH der
Lohnfortzahlung noch maximal weitere 72 Wochen zahlt?
Hilf mir bitte in dieser grundlegenden Fehlinformation, wenn
es denn eine ist.
Danke
Frank Wilke

Seh ich ähnlich, §48 SGB V. lässt die 78 Wochen mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit anfangen.

Hallo,
gut aufgepasst - der Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen,
er ruht für die Dauer eines Lohnfortzahlungsanspruches. Diese
Ruhenszeit wird auf die Anspruchszeit angerechnet. Mein Beispiel war
ein einfaches. Für Krankenversicherungsexperten hätte ich natürlich
diesen Zusatz vermerken müssen.
Gruss
Czauderna