Schön…
*grins…ist schon lustig, was man hier so alles für Antworten
lesen kann…
… wenn Du Dich gut amüsierst.
Die Kündigung ist wirksam, das ist keine Frage, ob sie
allerdings Bestand hat, das ist eine ganz andere.
Um das festzustellen ist man sicher nicht optimal beraten, den
Arbeitgeber zu fragen…
Ach ja. Und von wem sollte man sonst die Kündigungsgründe bekommen ?
Ständige Rechtsprechung des BAG ist auch nicht so Dein Ding ?
Verlangt der AN keine Auskunft über die Kündigungsgründe beim AG , hat er im Prozessfall ganz erheblich höhere Beweispflichtigkeit.
Also, was tut man.
Wenn man in einer Gewerkschaft ist, geht man da einfach hin
und das Thema wird dort kompetent behandelt. Wenn man das
nicht ist, kann man zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen
und wird auch da gut versorgt.
Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, dann kann man
formlos Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, was
allerdings meistens eher wenig erfolgsversprechend ist.
Entsprechende Informationen, wie man da klagt gibt es überall
im web.
Eine Klage auf Abfindung wird bei der kurzen
Beschäftigungszeit nicht einmal den Aufwand eines Briefes
lohnen. Es kommt ausgesprochen selten vor, dass da etwas
heraus springt.
Du mußt eine tolle Glaskugel haben.
Es gibt noch einen vierten Weg, der zwar nicht so ganz gerade
ist, aber oft funktioniert:
Jetzt wird es richtig schräg
Arbeitslos melden.
Dort wird man gefragt, warum man gekündigt wurde. Man weiß es
nicht und sagt das auch. Da dies für den Bezug von
Sozialleistungen von Bedeutung ist, geht es also um
Aufklärung.
Dann können zwei Dinge passieren:
- Das Amt kümmert sich darum und man erfährt vom amtswegen
warum man gekündigt wurde und ob das rechtmäßig ist.
Wieso sollte sich die AA darum kümmern ? Das müssen die nicht. Im Zweifelsfall gibt es eine Sperrzeit, weil man sich nicht gewehrt hat und der Antragsteller ist in der Beweispflicht.
- Das Amt leht jede Leistung ab. Dann kann man vor dem
Sozialgericht klagen, was wesentlich einfacher ist, als vor
dem Arbeitsgericht und bekommt dann da Recht oder nicht.
Toll, was ich als ehrenamtlicher Richter am SG alles noch von Dir über die Rechtsprechung der Sozialgerichte lernen kann - wenn es doch bloß ein kleines bißchen Realitätsbezug hätte.
Das sind alles nur Gedanken 
… die Du besser für Dich behalten hättest.
Fragen Sie jemanden, der sich mit so etwas auskennt…
Das ist noch der beste Rat in Deinem Posting.