kündigung während krankenschein

Eine Person hat sich wegen umfall krank gemeldet. ein tag nach krankmeldung wurde der an gekündigt. in der kündigung ist kein grund oder sonstiges angegeben. an ist auserhalb der probezeit und der av ist unbefristet.
des weiteren hat an für ab den 01.04.2014 elternzeit beantragt.

wie soll der an sich verhalten was kann er dagegen tun?

Hallo,

Eine Person hat sich wegen umfall krank gemeldet.

Kommt vor. War es ein Arbeits- oder Privatunfall ?

ein tag nach
krankmeldung wurde der an gekündigt.

Auch das kommt vor und ist nicht grundsätzlich unzulässig.

in der kündigung ist kein
grund oder sonstiges angegeben.

Der AG muß Kündigungsgründe nur auf ausdrückliche Nachfrage (schriftlich, beweisbar) mitteilen.

an ist auserhalb der probezeit
und der av ist unbefristet.

Wie lange ist der AN bereits beschäftigt ?

des weiteren hat an für ab den 01.04.2014 elternzeit
beantragt.

Der Kündigungsschutz wegen Elternzeit beginnt gem. § 18 BEEG frühestens 8 Wochen vor beginn der Elternzeit.

wie soll der an sich verhalten was kann er dagegen tun?

  1. Der AN sollte unverzüglich - am Besten mit Einschreiben/Rückschein - den AG zur Mitteilung der Kündigungsgründe auffordern.

  2. Der AN sollte die Fallgestaltung anhand der obigen und der folgenden Fragen präzisieren:
    a. Gibt es im Betrieb einen BR ?
    b. Wieviel Beschäftigte hat der Betrieb ?
    c. Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag ? Falls ja, welcher ?
    d. Hat der AN Rechtsschutz im Arbeitsrecht (durch Gewerkschaftsmitgliedschaft oder private Rechtsschutzversicherung) ?

  3. Der AN sollte bei der weiteren Diskussion beachten, daß die meisten wirklichen Experten hier in diesem Unterforum alte reaktionäre Säcke sind, die Wert auf so seltsame Dinge wie zB Höflichkeitsformen (Anrede, Abschiedsgruß) bei der Frageformulierung legen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ich kann eine Antwort geben, allerdings unverbindlich:

Wenn Ihnen keine Gründe für die Kündigung genannt wurden, scheint die Kündigung (außerhalb der Probezeit) unzulässig. Kündigungsschutz bezogen auf die Elternzeit haben Sie allerdings nur während der Elternzeit und 8 Wochen davor.

Dennoch ist dringend ein Anwalt aufzusuchen. Dort kann auf Wiedereinstellung geklagt werden bzw. eine Abfindung verlangt werden. Diese kann etwa 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung betragen. Das ganze landet höchstwarscheinlich vor dem Arbeitsgericht, wenn der AN nicht bereit ist sich außergerichtlich zu einigen.

Grüße

Ja tut mir leid falls die frage falsch formuliert sind. Also es war ein Privater Unfall mit krankenhaus und co. Beschäftigung ist seit dem 16.04.2013 und die Probezeit betrug damals 6Monate. Leider gibt es keinen Betriebsrat oder Tarifvertrag.Rechtsschutz habe ich leider auch nicht. Das der Kündigunsschutz für Elternezeit noch nicht besteht weiss ich aber ich dachte immer das man nur aus bestimmten gründen kündigen darf und nicht einfach so nur weil ihm der krankenschein nicht passt.

Vielen dank für die schnelle Antwort.

LG Christian

Ich bin seit dem 16.04.2013 da beschäftigt wie hoch wäre denn da ungefähr die abpfindung bei 1800 brutto im monat?? ( ca 1440 netto )

sorry beschäftigt seit dem 11.06.2013

*grins…ist schon lustig, was man hier so alles für Antworten lesen kann…

Die Kündigung ist wirksam, das ist keine Frage, ob sie allerdings Bestand hat, das ist eine ganz andere.

Um das festzustellen ist man sicher nicht optimal beraten, den Arbeitgeber zu fragen…

Also, was tut man.

Wenn man in einer Gewerkschaft ist, geht man da einfach hin und das Thema wird dort kompetent behandelt. Wenn man das nicht ist, kann man zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und wird auch da gut versorgt.

Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, dann kann man formlos Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, was allerdings meistens eher wenig erfolgsversprechend ist.
Entsprechende Informationen, wie man da klagt gibt es überall im web.

Eine Klage auf Abfindung wird bei der kurzen Beschäftigungszeit nicht einmal den Aufwand eines Briefes lohnen. Es kommt ausgesprochen selten vor, dass da etwas heraus springt.

Es gibt noch einen vierten Weg, der zwar nicht so ganz gerade ist, aber oft funktioniert:

Arbeitslos melden.

Dort wird man gefragt, warum man gekündigt wurde. Man weiß es nicht und sagt das auch. Da dies für den Bezug von Sozialleistungen von Bedeutung ist, geht es also um Aufklärung.

Dann können zwei Dinge passieren:

  1. Das Amt kümmert sich darum und man erfährt vom amtswegen warum man gekündigt wurde und ob das rechtmäßig ist.

  2. Das Amt leht jede Leistung ab. Dann kann man vor dem Sozialgericht klagen, was wesentlich einfacher ist, als vor dem Arbeitsgericht und bekommt dann da Recht oder nicht.

Das sind alles nur Gedanken :smile:

Fragen Sie jemanden, der sich mit so etwas auskennt…

Ja tut mir leid falls die frage falsch formuliert sind.

Die Fallschilderung war schon korrekt im Sinne der FAQ:1129, bloß war leider der Sachverhalt unvollständig.

Also
es war ein Privater Unfall mit krankenhaus und co.

Gibt es einen namentlich bekannten Unfallverursacher oder war der AN selber schuld ?

Beschäftigung ist seit dem 16.04.2013 und die Probezeit betrug
damals 6Monate. Leider gibt es keinen Betriebsrat oder
Tarifvertrag.Rechtsschutz habe ich leider auch nicht.

Leider bist Du in die eigentlich unzulässige „Ich“-Form gerutscht. Na ja. Das kein Rechtsschutz besteht ist eigentlich eine ziemliche Fahrlässigkeit. Das sollte der AN für die Zukunft ändern.

Das der
Kündigunsschutz für Elternezeit noch nicht besteht weiss ich
aber ich dachte immer das man nur aus bestimmten gründen
kündigen darf und nicht einfach so nur weil ihm der
krankenschein nicht passt.

Das kommt darauf an. Leider hast Du in einem wichtigen Punkt trotz ausdrücklicher Frage die Fallschilderung nicht ergänzt: Wie viele beschäftigte hat der Betrieb ???

Vielen dank für die schnelle Antwort.

LG Christian

&Tschüß
Wolfgang

‚Interessen‘ (lt. ViKa)…
… sollte frau nicht mit Wissen verwechseln.

Hallo,

Hallo,

ich kann eine Antwort geben, allerdings unverbindlich:

Wenn Ihnen keine Gründe für die Kündigung genannt wurden,
scheint die Kündigung (außerhalb der Probezeit) unzulässig.

Das ist kompletter Unsinn.

Grüße

Kopfschüttelnd

5 Like

Schön…

*grins…ist schon lustig, was man hier so alles für Antworten
lesen kann…

… wenn Du Dich gut amüsierst.

Die Kündigung ist wirksam, das ist keine Frage, ob sie
allerdings Bestand hat, das ist eine ganz andere.

Um das festzustellen ist man sicher nicht optimal beraten, den
Arbeitgeber zu fragen…

Ach ja. Und von wem sollte man sonst die Kündigungsgründe bekommen ?
Ständige Rechtsprechung des BAG ist auch nicht so Dein Ding ?
Verlangt der AN keine Auskunft über die Kündigungsgründe beim AG , hat er im Prozessfall ganz erheblich höhere Beweispflichtigkeit.

Also, was tut man.

Wenn man in einer Gewerkschaft ist, geht man da einfach hin
und das Thema wird dort kompetent behandelt. Wenn man das
nicht ist, kann man zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen
und wird auch da gut versorgt.

Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, dann kann man
formlos Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, was
allerdings meistens eher wenig erfolgsversprechend ist.
Entsprechende Informationen, wie man da klagt gibt es überall
im web.

Eine Klage auf Abfindung wird bei der kurzen
Beschäftigungszeit nicht einmal den Aufwand eines Briefes
lohnen. Es kommt ausgesprochen selten vor, dass da etwas
heraus springt.

Du mußt eine tolle Glaskugel haben.

Es gibt noch einen vierten Weg, der zwar nicht so ganz gerade
ist, aber oft funktioniert:

Jetzt wird es richtig schräg

Arbeitslos melden.

Dort wird man gefragt, warum man gekündigt wurde. Man weiß es
nicht und sagt das auch. Da dies für den Bezug von
Sozialleistungen von Bedeutung ist, geht es also um
Aufklärung.

Dann können zwei Dinge passieren:

  1. Das Amt kümmert sich darum und man erfährt vom amtswegen
    warum man gekündigt wurde und ob das rechtmäßig ist.

Wieso sollte sich die AA darum kümmern ? Das müssen die nicht. Im Zweifelsfall gibt es eine Sperrzeit, weil man sich nicht gewehrt hat und der Antragsteller ist in der Beweispflicht.

  1. Das Amt leht jede Leistung ab. Dann kann man vor dem
    Sozialgericht klagen, was wesentlich einfacher ist, als vor
    dem Arbeitsgericht und bekommt dann da Recht oder nicht.

Toll, was ich als ehrenamtlicher Richter am SG alles noch von Dir über die Rechtsprechung der Sozialgerichte lernen kann - wenn es doch bloß ein kleines bißchen Realitätsbezug hätte.

Das sind alles nur Gedanken :smile:

… die Du besser für Dich behalten hättest.

Fragen Sie jemanden, der sich mit so etwas auskennt…

Das ist noch der beste Rat in Deinem Posting.

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Nun, alle meine „Gedanken“ sind entweder selbst erlebt, oder es passierte im nahen Umfeld…

Lebenserfahrung ist ja nicht unbedingt Voraussetzung um ehrenamtlicher Richter zu werden…