Hallo,
Person Q hat folgendes Szenario (immer noch):
Q arbeitete in einer Sicherheitsfirma (Nachtschicht) und hatte am
10.12.2008 einen Unfall mit dem privaten PKW. Somit konnte Q nicht mehr zur Arbeitsstelle fahren (50km entfernt, keine öffentlichen Verkehrsmittel möglich). Q wurde am 13.12.2008 vom Arzt krankgeschrieben (BurnOut) und für drei Wochen in eine Klinik überwiesen, wo Q am 19.12.2008 bis zum 08.01.2009 war. Am 14.12.2008 bekam er per Post die schriftliche Kündigung (Datum auf dem
Schreiben:
12.12.2008).
Ist es möglich,gegen die Kündigung vorzugehen?
Danke!!
Hallo.
IANAL, aber das hier weiss ich:
Gegen eine Kündigung kann man nur innerhalb einer bestimmten Frist angehen,
diese beträgt 3 Wochen nach Erhalt.
Wenn die Kündigung am 14.12. beim AN vorlag, wäre die Frist am 04.01.
abgelaufen.
Diese Frist läuft auch bei Urlaub, Krankheit oder Krankhausaufenthalt weiter.
Evt. kann man beim Arbeitsgericht eine nachträgliche Zulassung der Klage
beantragen, aber das glaube ich in diesem Fall nicht, denn zwischen
Erhalt der Kündigung und Abfahrt in die Klinik lagen 5 Tage, in denen
der AN einen Anwalt hätte beauftragen können.
Gruß, Inli
Gegen eine Kündigung kann man nur innerhalb einer bestimmten
Frist angehen,
diese beträgt 3 Wochen nach Erhalt.
Genau so ist das.
Hätte man das gemacht, hätte man evtl. eine Kündigungsschutzklage veranlassen können…