Mahlzeit,
Kraftfahrer X hatte vor 10 Tagen einen Arbeitsunfall (ist auf der vereisten Hebebühne des LKW beim Ware Rangieren ausgerutscht und hat sich übel den Rücken geprellt). Auf Geheiß des Disponenten ist er am Tag des Unfalls die eine Tour noch zu Ende gefahren und durfte danach gehen (das war Freitag).
Am Samstag drauf wurde er von seinem Chef gebeten, doch bitte mit einem neuen Kollegen eine Tour mitzufahren, er müsse ja nicht heben, einfach nur dabei sein. X hat das auch gemacht, was ihm große Dankesreden seines Chefs einbrachte, er hätte der Firma damit sehr aus der Patsche geholfen (jaja). Er solle sich nun mal erholen und auch auf jeden Fall beim Arzt am Montag vorbei schauen.
Das tat X. Der Verdacht nach den ersten Röntgenaufnahmen lautete: angebrochener Brustwirbel. Nach eingehenderen Untersuchungen war das allerdings zum Glück erledigt.
Nun ist er seit Montag vergangener Woche krank geschrieben, geht täglich zur Physiotherapie. Während der heutigen Behandlung erhält er einen Anruf von seinem Chef, dieser wolle ihn heute in der Firma sehen, was er X zu sagen hätte, würde er ihm nicht am Telefon sagen (das kam als Antwort auf X’s Frage, ob er seine Kündigung abholen soll…).
X ist in der Probezeit (im 6. Monat) - logisch kann er ohne Grund gekündigt werden. Aber während einer Krankschreibung aufgrund eines Arbeitnunsunfalls? Irgendwie sagt mein Gerechtigkeitssinn, dass der Arbeitgeber vielleicht eher die Klappe nicht allzu weit aufreißen sollte… aber das ist natürlich nur mein dummes, weibisch-romantisches Gefühl.
Die große Frage nun: SOLL X da hinfahren? DARF er auf keinen Fall da hinfahren? Wie soll er sich verhalten? Ich würde meinen, er DARF da auf keinen Fall hinfahren. Er ist krank geschrieben… Eine Kündigung kann der Typ ihm auch per Post schicken.
Vielen Dank für rasche Antworten.
und Grüße
Demenzia
Hi!
X ist in der Probezeit (im 6. Monat) - logisch kann er ohne
Grund gekündigt werden. Aber während einer Krankschreibung
aufgrund eines Arbeitnunsunfalls? Irgendwie sagt mein
Gerechtigkeitssinn, dass der Arbeitgeber vielleicht eher die
Klappe nicht allzu weit aufreißen sollte… aber das ist
natürlich nur mein dummes, weibisch-romantisches Gefühl.
Wenn der AG so dumm ist, in die Kündigung zu schreiben, dass er WEGEN der Arbeitsunfähigkeit kündigt, macht er sich in der Tat angreifbar!
Während einer Arbeitsunfähigkeit darf allerdings gekündigt werden - das ist kein Hindernis für den AG.
Und DASS ein AG so dumm ist, einen Grund in die Kündigung während der Probezeit zu schreiben, soll vorkommen, ist aber wirklich DUMM.
Die große Frage nun: SOLL X da hinfahren?
DAS muss X mit sich selbst ausmachen! ICH würde schon wegen meiner Neugier dort hin fahren! In einem persönlichen Gespräch lässt sich unter Umständen nämlich einiges klären, was dann evtl. eben NICHT die Kündigung zur Folge hätte! Aber ich bin nicht X!
DARF er auf keinen
Fall da hinfahren?
Klar darf er - wenn er seinen Genesungsprozess dadurch nicht negativ beeinflusst, spricht nichts dagegen!
Wie soll er sich verhalten? Ich würde
meinen, er DARF da auf keinen Fall hinfahren. Er ist krank
geschrieben…
Nein! Er ist arbeitsunfähig geschrieben! Ärzte, die einen krank schreiben, gibt es vermutlich nur im Voodoo *g*
Arbeitsunfähig heißt, dass er seine Arbeit nicht ausüben kann. Es heißt nicht, dass er zu Hause das Bett hüten muss.
Eine Kündigung kann der Typ ihm auch per Post
schicken.
Klar KANN er - aber vielleicht WILL er das gar nicht!
LG
Guido
DAnke… erst mal
Hallo Guido,
er IST hin gefahren und er HAT die Kündigung schriftlich bekommen. Was da drin steht, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass noch drei weitere Kollegen gekündigt wurden, mit der Begründung, rückläufige Umsätze…
Aber, dass WÄHREND einer AU gekündigt werden darf, da war ich mir nicht sicher… in Zukunft weiß ich da Bescheid…
Gruß
Demenzia
Quellen bitte…
Wenn der AG so dumm ist, in die Kündigung zu schreiben, dass
er WEGEN der Arbeitsunfähigkeit kündigt, macht er sich in der
Tat angreifbar!
Hallo,
ein Kündigungsschutz besteht hier nicht. Warum macht sich der AG angreifbar? Er könnte sogar kündigen weil „ihm die Fresee des AN nicht passt“ oder er „dabei unglaubliche Lust verspürt“.
Quellen bitte…
Gruß
S.J.
Google selbst!
Hi!
ein Kündigungsschutz besteht hier nicht. Warum macht sich der
AG angreifbar?
Ganz einfach: Wenn er in die Kündigung schreibt, dass er WEGEN der Krankheit kündigt, wird DIESE Kündigug mit ziemlicher Sicherheit vor dem Arbeitsgericht scheitern, weil der „Drei-Stufen-Plan“ (negative Prognose, erhebliche Beeinträchtigung und Interessenabwägung) vermutlich an der negativen Prognose scheitern würde.
Damit wäre DIESE Kündigung schlicht vom Tisch!
Der Arbeitgeber könnte natürlich jederzeit eine „vernünftige“ Kündigung hinterher schießen - nur wäre da unter Umständen die Probezeit schon vorbei…
Zu den Quellen: Google selbst!
LG
Guido
Nachtrag!
Hi!
Damit wäre DIESE Kündigung schlicht vom Tisch!
Ich will nicht abstreiten, dass es Richter gibt, die eine solche Kündigung evtl. umdeuten würden.
Aber ich schrieb ja auch nur, dass der Arbeitgeber sich angreifbar macht, nicht, dass die Kündigung in jedem Fall nutzlos wäre!
LG
Guido