Kündigung während Krankschreibung Probezeit?

Hallo liebe „Gemeinde“.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag über 1 Jahr, 6 Monate Probezeit. Wenn ich in der Probezeit erkranke, kann der AG mich während der AU kündigen in der Probezeit ?

Wie würde es sich NACH der Probezeit verhalten ? Derzeit habe ich auch Kurzarbeit 1/2 statt 1/1 Stelle…

Vielen Dank !

Hallo,
ich bin jetzt kein Arbeitsrechtler, da melden sich bestimmt noch die Experten, ich meine aber zu wissen, dass während der Probezeit es keiner Begründung für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers bedarf. Wir hatten bei uns (Krankenkasse) sehr viele Fälle, bei denen es unseren Versicherten so ergangen ist (Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit und sofort die Kündigung).
Gruss
Czauderna

vielen Dank schon mal…

Moin,

Krankheit ist kein Hinderungsgrund für eine Kündigung. Es gibt so einen Glauben, dass man während einer Krankheit nicht entlassen werden darf. Doch, darf man.,
Man darf auch wegen einer Krankheit entlassen werden, aber da gibt es hohe Hürden, aber möglich ist es.
Lesetipp: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem2
-Luno

Das kommt natürlich in erster Linie auf das von dir nicht genannten Land an, dessen Recht anzuwenden ist. Folgendes von Deutschland ausgehend:

Natürlich darf man während einer Krankheit gekündigt werden, nur nicht (so einfach) wegen einer Krankheit.

Hallo,

ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur vor Ablauf der Befristung gekündigt werden, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen ist gem. § 15 Abs. 3 TzBfG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Ob es bei Dir überhaupt eine rechtswirksame Probezeit gibt und nach Ablauf der Probezeit eine (ordentliche) Kündigung möglich ist, kann nur der beurteilen, der auch Deinen Arbeitsvertrag im Wortlaut kennt.

Und nein, Krankheit ist kein Hindernis für eine ordentliche Kündigung, sondern sogar einer der zahlenmäßigen Hauptgründe.

&Tschüß
Wolfgang

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