kündigung während probezeit

Angenommen, es würde folgender Fall vorliegen:

Eine Person X erhält ein Vertrag zum 15.7, in dem schriftlich
eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart ist.
Am 12.11 führt sein chef mit ihm ein Mitarbeitergespräch
um ihm Sachen zu schildern, die ihm in letzter Zeit an
ihm aufgefallen sind, wie Kommunikationsproblem und
Unpünktlichkeit bei der Arbeitserledigung.
Am 15.11 wird er zu einem Personalgespräch mit seinem
Abteilungsleiter und dem Personalchef eingeladen.
Dort wird ihm mitgeteilt, dass er die Wahl hat,
zu kündigen oder gekündigt zu werden (im letzteren Fall
muss noch eine Betriebsratanhörung stattfinden. Man teilte ihm mit das man nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten möchte. Er solle sich binnen 3 Tage entscheiden ob er kündigt oder nicht.
Er ist überrascht , weil er schon kommunikativ ist und
die Arbeit deshalb nicht pünktlich erledigen konnte, weil
er keine Unterstützung erhalten hat, obwohl dies so in der Projektvereinbarung schriftlich festgehalten ist, da es sich um ein größeres Projekt handelt. Dies teilte
er auch seinem Chef im Mitarbeitergespräch mit. Er hat das
Gefühl, dass man sämtliche Fehler die den Abschluss des Projektes gefährdet haben ihm anlasten möchte um den Hauptverantwortlichen zu entlasten. Und er würde gerne dort
bleiben. Nehmen wir noch an, es handelt sich um eine AG
mit einem Betriebsrat, der stark ist.
Wie sollte er sich verhalten? Sollte er selber kündigen? Wie stehen seine Chancen den Arbeitsplatz zu behalten?

Wie sollte er sich verhalten? Sollte er selber kündigen? Wie
stehen seine Chancen den Arbeitsplatz zu behalten?

Grundsätzlich kann jeder innerhalb der Probezeit das Vertragsverhältnis kündigen und zwar ohne Angabe von Gründen.

Es sei denn, dass die Betriebsvereinbarung einer AG was anderes, besseres, vorschreibt! Das weiß man hier nicht in diesem Beispiel.
Gibt es da was, lohnt immer der Weg zum Betriebsrat.
Andererseits gilt auch: Wollen die Kollegen/Vorgesetzten den neuen MA los werden, tut er sich keinen Gefallen, sich denen ggf. mit Hilfe des BR ans Bein zu binden. Was soll das nachher für eine Arbeitsatmosphäre werden.
„Rettet“ er sich ganz und gar auf diese Art und Weise ins unbefristete Beschäftigungsverhältnis und man „schiebt ihn dann vors Loch“ wenn der Sündenbock gesucht wird, besteht die Gefahr das er „fliegt“. Welche Chancen hat er dann erst sich einen neuen AG zu suchen.

Wenn er dort nicht wollkommen ist, wäre es Sinnvoll zu überlegen, die „Chance“ der Beendigung in der Probezeit zu wählen, damit er sich bei der Jobsuche leichter tut.

MfG

Bitte WAS?!
Hi!

Grundsätzlich kann jeder innerhalb der Probezeit das
Vertragsverhältnis kündigen und zwar ohne Angabe von Gründen.

Bis hierhin stimmt es.

Es sei denn, dass die Betriebsvereinbarung???
einer AG???
was
anderes, besseres, vorschreibt!

Kündigungsfristen in einer BV geregelt?!

Was hat eine Aktiengesellschaft damit zu tun?!?!

Gibt es da was, lohnt immer der Weg zum Betriebsrat.

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__77.html
Abs. 3!!!

Kündigungsfristen werden üblicherweise durch einen Tarifvertrag geregelt!

Schnuckelig, was Du hier so alles von Dir gibst…

LG
Guido