Kündigung während Probezeit

Hallo,

wenn jemand während der Probezeit mit vertraglich geregelten 14 Tagen Kündigungsfrist am Freitag, den 10.02.2012 um 12:00 Mittags kündigt
auf welchen Tag muss gekündigt werden?
Freitag der 24.02.2012?

Mir wurde irgendwann mal gesagt, dass mindestens 14 Tage dazuwischen liegen müssen, also auf den 25.02. gekündigt werden müsse - und wenn das nun ein Samstag ist? Wie sieht es hier aus?

Danke!
LG Jasmin

warum sollte man nicht auf einen Samstag kündigen ? Das Arbeitsverhältnis muss ja nicht an einem Wochentag enden.

Wenn der z.B. der 31.5. oder 30.6. ein Samstag oder Sonntag ist, dann kann man ebenfalls zu diesem Termin kündigen oder gekündigt werden.

Also grundsätzlich kann jeder Tag der Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses sein.

warum sollte man nicht auf einen Samstag kündigen ?

Solch eine Behauptung hatte ich nicht aufgestellt. Keine Ahnung ob oder ob nicht.
Genau deshalb frage ich ja im Expertenbrett.

dann mit klaren einfachen Worten: ja, man kann auf einen Samstag kündigen

Zum 14.02.
Hi!

wenn jemand während der Probezeit mit vertraglich geregelten
14 Tagen Kündigungsfrist am Freitag, den 10.02.2012 um 12:00
Mittags kündigt
auf welchen Tag muss gekündigt werden?
Freitag der 24.02.2012?

Es kann zum 24.02. (es ist ja mit Ablauf des 24.02.) gekündigt werden.

Mir wurde irgendwann mal gesagt, dass mindestens 14 Tage
dazuwischen liegen müssen, also auf den 25.02. gekündigt
werden müsse

Die 14 Tage enden ja am 14. Tag und nicht mit Beginn des 15. Tages… - - - ok, anders:
Der 11.02. um 0:00Uhr ist der Beginn der Frist, der 24.02. um 24:00Uhr ist das Ende - volle 14 Tage.
Dass man hier evtl. nicht den ganzen Tag nimmt sondern den Geschäftsschluss, sei geschenkt, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Unterschied macht, es sei denn, es handelt sich um tagesübergreifende Schichten…

  • und wenn das nun ein Samstag ist? Wie sieht es
    hier aus?

Es wurde ja bereits gesagt, dass das egal ist.

Der 31.10. ist in einigen Bundesländern ein Feiertag - stell Dir mal vor, Kündigungen zu diesem Zeitpunkt wären nicht möglich :smile:

VG
Guido