Hallo!
In einem Arbeitsvertrag steht zu der Kündigungsfrist:
„Als Probezeit werden 6 Monate vereinbart.Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden“
Kann man dann nur zum Monatsende oder auch zur Monatsmitte kündigen?
VG,Annie