Eine Verständnisfrage: Ein Arbeitsverhältnis soll während der Probezeit noch gekündigt werden. (schriftlicher Arbeitsvertrag liegt nicht vor) Der Vertrag begann am 15. Mai. Am 15. November wird zum 30. November gekündigt. Ist das richtig so?
Üblicherweise kann ein Arbeitzsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten aus gekündigt werden. Üblich ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Dass kein AV vorliegt, ist nicht korrekt, trotz Vertragsfreiheit müssen Arbeitsverträge in Deutschland schriftlich abgefasst werden, das nur für die Zukunft.
Falls Du dem betr. MA vor dem 15.11. nicht gekündigt hattest, hast Du ihn nun am Hals, im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Ihr habt ja keinen AV, das bedeutet allerdings nicht, dass der MA keine Rechte hat…). Eine Probezeit darf nämlich, egal was man vereinbart, nur maximal 6 Monate dauern.
Hast Du am 15.11. gekündigt, dürfte das o.k. gehen, auch wenn die vereinbarte Kündigungsfrist über die Probezeit hinaus geht.
Grüße,
Mathias
Eine Verständnisfrage: Ein Arbeitsverhältnis soll während der
Probezeit noch gekündigt werden. (schriftlicher Arbeitsvertrag
liegt nicht vor) Der Vertrag begann am 15. Mai. Am 15.
November wird zum 30. November gekündigt. Ist das richtig so?
Danke für die Antwort. :o) Ich habe aber noch eine Nachfrage - sorry, weil es wichtig ist -: Habe ich Dich richtig verstanden, dass wenn der Vertrag am 15. begann, die Probezeit dann am 14. endet? Also wenn der 15. Mai der erste Arbeitstag war…dann wäre der 14. der letzte Tag der Probezeit, also auch der letztmögliche Kündigungstermin? Oder doch der 15.? Also wäre eine Kündigung am 15. noch okay?
Hast Du am 15.11. gekündigt, dürfte das o.k. gehen, auch wenn
die vereinbarte Kündigungsfrist über die Probezeit hinaus
geht.
Mathias.
Nein! Zugang am 15. November war genau einen Tag zu spät.
=> Kü wird umgedeutet auf Beendigung am 15. Dezember (falls keine längere Frist vereinbart oder kein TV Anwendung findet und eine andere Frist vorschreibt).
=> Falls Betrieb > 5AN besteht die Möglichkeit der Küschutzklage
=> Küschutzklage muß binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eingereicht werden.
Gruß,
LeoLo
Eine Verständnisfrage: Ein Arbeitsverhältnis soll während der
Probezeit noch gekündigt werden. (schriftlicher Arbeitsvertrag
liegt nicht vor) Der Vertrag begann am 15. Mai. Am 15.
November wird zum 30. November gekündigt. Ist das richtig so?
Also ich denke, dass auch der 15. noch o.k. sein müsste, LeoLo ist ja allerdings andere Meinung.
Ich kann es nicht beschwören, vielleicht hat der Kollege mehr Ahnung davon. Denkbar wäre das…
Grüße,
Mathias
Danke für die Antwort. :o) Ich habe aber noch eine Nachfrage -
sorry, weil es wichtig ist -: Habe ich Dich richtig
verstanden, dass wenn der Vertrag am 15. begann, die Probezeit
dann am 14. endet? Also wenn der 15. Mai der erste Arbeitstag
war…dann wäre der 14. der letzte Tag der Probezeit, also
auch der letztmögliche Kündigungstermin? Oder doch der 15.?
Also wäre eine Kündigung am 15. noch okay?
Wenn Du Dir ein Gerät mit Garantie von einem halben Jahr (ok - ist mittlerweile überholt) am 1.1. zulegst, dann endet siese mit dem 30.6. - nicht mit dem 1.7.
Die sechs Monate waren am 14. um 24 Uhr vorbei (wobei die Kündigung schon bis ca. 15 Uhr hätte zugestellt sein müssen - aber das ist ein anderes Thema).
By the way - es ist nach wie vor NICHT nötig, Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen! Es sei denn, es handelt sich um einen befristeten Vertrag.
Grüße
Guido, der das Nachweisgesetz kennt - aber da steht nichts von Arbeitsvertrag