Hallo an Alle,
Sonderkündigungsschutz genießt z.B. eine werdende Mutter, dann im Mutterschutzurlaub und danach in der Elternzeit.
Soweit alles klar: es heißt: während dieser Zeit kann nicht gekündigt werden.
Wenn man nun aber zwar während dieser Zeit kündigen will für die Zeit z.B. nach der Elternzeit: das müsste dann also gehen?
Ich versteh es nicht ganz.
Freue mich über „Aufklärung.“ Danke.
Hallo,
Wenn man nun aber zwar während dieser Zeit kündigen will für
die Zeit z.B. nach der Elternzeit: das müsste dann also gehen?
Wenn wer kündigen will? Der AG oder der AN? Der AG muss warten bis die Elternzeit beendet ist. Er kann wirklich nicht während der Elternzeit kündigen, auch nicht zu einen Zeitpunkt, der nicht mehr in die Elternzeit fällt.
‚‚Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen.‘‘
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html
Ist es jetzt klarer?
MfG