Kündigung während Urlaub durch Bote überbringen

Hallo,

angenommen Person A geht in Urlaub, er möchte während seines Urlaubs sein Arbeitsverhältnis kündigen.
Er datiert die Kündigung auf den zukünftigen Tag und gibt sie einem Boten. Der Bote übergibt die Kündigung am datierten Tag dem Arbeitgeber und lässt sich den Empfang bestätigen.

Kann ein Arbeitnehmer auf diese Weise kündigen?

Merci & Grüße

Ich vermute ja, denn Arbeitgeber machen das auch so.

Hi!

Kann ein Arbeitnehmer auf diese Weise kündigen?

Ja.
Eine Kündigung ist eine einseite empfangsbedürftige Willenserklärung, die im Arbeitsrecht in Schriftform erfolgen muss.

Trifft alles zu, passt also!

VG
Guido

Hallo,

ich denke, das ist vollkommen in Ordnung. Niemand muss persönlich bei seinem Chef vorsprechen um zu kündigen.

Die Kündigung über den Boten hat den Vorteil, dass gleich eine Bestätigung da ist. Selbst wenn der Chef nicht quittieren will, könnte der Bote als Zeuge dienen.

Er könnte auch schriftlich die Kündigung zuschicken, sollte es dann aber per Einschreiben machen und möglichst einen Zeugen haben, der den Inhalt des Briefes kennt und bezeugen kann, dass genau dieser in den Briefkasten geworfen wurde bzw. bei der Post abgegeben wurde.

Grüße

Holygrail

Wichtig wäre für AN, wie lange er bei der Firma gearbeitet hat.
Zum Beispiel; in der Probezeit (bis zu 6 Monate) könnte eine Kündigunszeit von 2 Wochen vereinbart worden sein.

Wenn man länger bei einer Firma gearbeitet hat könnte man den Arbeitsvertrag durchlesen und dieser dürfte gegen die gesetzlichen Kündigungszeiten eines AN nicht verstossen.

Dies könnte bedeuten, dass wenn AN 3 Jahre gearbeitet hat er eine gestzliche Kündigungsfrist von einem Monat hätte. z.B.:

AN möchte zum 01.06.2009 kündigen, dann müsste der Bote die Kündigung abgegeben und als empfangen bis spätestens den 31.05.2009 abgegeben haben.

Wenn im Arbeitsvertrag stehen sollte, dass AN auch zum 15. eines Monats kündigen dürfte, dann Könnte er zum spätestens den 14.05.2009 zum 15.05.2009 kündigen.

Wichtig ist, dass Datum des Empfängers, Kündigungsfristen laut Arbeitsvertraf und dass es der zuständiger Arbeitgeber (Personalchef, Geschäftsführer ) persönlich unterschrieben haben

Schwachsinn
Hi!

Wichtig ist, dass Datum des Empfängers, Kündigungsfristen laut
Arbeitsvertraf und dass es der zuständiger Arbeitgeber
(Personalchef, Geschäftsführer ) persönlich unterschrieben
haben

Das ist Schwachsinn!
Die Kündigung muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen - eine Unterschrift des Empfangs ist dafür völlig unnötig.

Guido

1 „Gefällt mir“

Es muß gar nix unterschrieben werden. Der AG muß überhaupt nix unterschreiben. Der Bote ist doch Zeuge der Überbringung.

Lass es doch bitte endlich mal sein Margaret

Wichtig wäre für AN, wie lange er bei der Firma gearbeitet
hat.

Nö, nicht zwangsläufig.

Dies könnte bedeuten, dass wenn AN 3 Jahre gearbeitet hat er
eine gestzliche Kündigungsfrist von einem Monat hätte. z.B.:

Die gesetzliche Kü.frist des AN ist auch nach 3 Jahren noch ‚‚vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats‘‘
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
Nur wenn arbeitsvertraglich (oder per Tarifvertrag) vereinbart wäre, dass sich die Kündigungsfristen für den AN gleichermaßen verlängern, wie für den AG, wäre die Frist - nach 3 Jahren - ‚‚einen Monat zum Ende eines Kalendermonats‘‘

AN möchte zum 01.06.2009 kündigen, dann müsste der Bote die
Kündigung abgegeben und als empfangen bis spätestens den
31.05.2009 abgegeben haben.

Völliger Schwachsinn. Seit wann kann man am 31.05. zum 01.06. kündigen? Überleg mal, was du schreibst.

dann Könnte er zum spätestens
den 14.05.2009 zum 15.05.2009 kündigen.

Kü.frist 1 Tag?

Wichtig ist, dass Datum des Empfängers,

Hä?

1 „Gefällt mir“

Das stimmt nicht ganz; es reicht nicht aus, dass der Bote Zeuge ist; es könnte ja vor ihm jemand stehen; die Kündigung muss vom zuständigen Personalchef bzw. Geschäftsführer empfangen werden; und sicher ist sicher; es könnte ja z.B. die Empfangsangestellte oder der Lagerarbeiter die Kündigung empfangen und nicht weiterleiten

Und WIEDER falsch

die Kündigung
muss vom zuständigen Personalchef bzw. Geschäftsführer
empfangen werden;

Nach Deiner frei erfundenen Theorie wäre es unmöglich, bei Abwesenheit dieser Personen zu kündigen…

Es soll Unternehmen geben, bei denen selbst der offizielle Postbote gar nicht weiter kommt als bis zur Poststelle.

Ich hoffe inständig, dass Dich bald irgendwer hier abschaltet, bevor Du noch weiterhin Dauerunfug produzierst.
Man kommt mit dem Korrigieren kaum nach!

Guido