Kündigung während Zeitarbeitsvertrag

Hallo
nehmen wir mal an, ein AN wird am 01.09.2008 eingestellt. Der Arbeitsvertrag soll enden - ohne dass es einer Kündigung bedarf - am 31.03.2010. Vorher ist eine Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ möglich.

Es handelt sich um eine Firma mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Jetzt wird dem AN mündlich mitgeteilt, dass er mit einer Kündigung zum 01.05.2009 rechnen müsse, weil sich die Firma vertan hat und zu diesem Zeitpunkt wieder jemand als der Elternzeit zurück kommt. Man habe das Zurückkommen dieser Mitarbeiterin einfach „vergessen“.

Wie sollte sich AN jetzt verhalten?

Wäre dieses „vergessen“ ein wichtiger Grund?

Danke
MOXA

Hallo,

das „vergessen“ ist definitiv kein wichtiger Grund. Der AG hat hier schlechte Karten; entweder kann man darauf bestehen, den Arbeitsvertrag zu Ende zu führen oder man kann einen Aufhebungsvertrag schliessen und sich das bezahlen lassen.
Eine vorzeitige Kündigung ist aber aus dem genannten Grund nicht möglich.

Gruß

Michael

VIELEN DANK !