Hallo zusammen,
nehmen wir an Person B arbeitet in einem Großkonzern, er möchte seinen AG wechseln.
Der Chef ist jedoch im Urlaub, seine Vertretung nicht erreichbar. An wen muss Person B seine Kündigung richten damit alles ordnungsgemäß verläuft ?Reicht es die Kundigung in der Personalabteilung gegen Quittung abzugeben ? Würde person B die Kündigung per Post schicken , wäre das auch rechtens? Der Konzern hat eine Poststelle, dort musste der Chef/Vertretung das Schreiben abholen. Ist die Kundigung hier schon gültig oder erst wenn jemand das Schreiben abholt?
Hoffe jemand kann hier weiter helfen ?
Danke