Kündigung wahrend Abwesenheit des Chefs

Hallo zusammen,

nehmen wir an Person B arbeitet in einem Großkonzern, er  möchte seinen AG wechseln.
Der Chef ist jedoch im Urlaub, seine Vertretung nicht erreichbar. An wen muss Person B seine Kündigung richten damit alles ordnungsgemäß verläuft ?Reicht es die Kundigung in der Personalabteilung gegen Quittung abzugeben ? Würde person B die Kündigung per Post schicken , wäre das auch rechtens? Der Konzern hat eine Poststelle, dort musste der Chef/Vertretung das Schreiben abholen. Ist die Kundigung hier schon gültig oder erst wenn jemand das Schreiben abholt?

Hoffe jemand kann hier weiter helfen ?

Danke

Hallo,

man geht einfach zur Personalabteilung, legt die Kündigung auf den Tisch und lässt sich den Empfang quittieren. Fertig.

Gruß,
Steve