Kündigung, wann Bestätigung von Versicherer

Hallo,

angenommen es kündigt jemand einen Versicherungsvertrag. Gibt es eine Frist in der der Versicherer die Kündigung bestätigen muss? Sollte der Versicherer die Kündigung in der Frist nicht bestätigen, gilt die Kündigung als angenommen?
Gibt es da Unterschiede zwischen Hausrat, Privathaftpflicht… und bspw. Kranken- u. Lebensversicherungen?
Falls es diese Frist geben sollte, wäre super, wenn ihr mit verratet, wo das steht.

Vielen Dank vorab
Pitufino

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Insofern besteht keine Verpflichtung oder Notwendigkeit für die Versicherung die Kündigung zu bestätigen. Sofern die Kündigung also form- und fristgerecht ausgesprochen wurde, muss man nichts befürchten. Allerdings ist es durchaus üblich, dass die Versicherungsgesellschaften (bereits aus Haftungsgründen) die Kündigung bestätigen, was jedoch durchaus einige Wochen dauern kann.

Ergänzung:

ja es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen - diese findet man in den Versicherungsbedingungen:

Kfz-Versicherung - 1 Monat zum Vertragsablauf;
sonstige Sachversicherungen - 3 Monate zum Vertragsablauf
(max. Vertragslaufzeit 3 Jahre lt. VVG)

Krankenversicherung - 3 Monate zum Vertragsablauf oder zum Ende des Kalenderjahres (Mindestlaufzeit beachten).
Lebensversicherung - nach Ablauf eines Jahres zum übernächsten Monatsersten (bei mtl. Zahlungsweise)

weitere Kündigungsmöglichkeiten in der Kfz + Sachversicherungen besteht noch nach einem Schadensfall.

Gruß Merger