Hallo,
Also nehmen wir mal folgendes an:
Da ist ein Arbeitnehmer.
Er hat noch 35 Tage alten Urlaub aus den Vorjahren da immer sehr viel zu tun war, und den Urlaub aus 2007. Die Regelung, daß der alte Urlaub zum 30.03. verfällt, gibt es in diesem Betrieb nicht. Dann möchte er kündigen z.B. am 01.02.2007 zum 31.03.2007.
Kann er dann am 01.02.2007 sagen: „Hallo Chef, ich kündige zum 31.03.2007 und da ich noch Urlaub 35 Tage aus den Vorjahren und 7,5 Tage aus 2007 habe ist das heute mein letzter Arbeitstag, ab morgen komme ich nicht mehr“.
Oder kann der Chef dann sagen: „Nix da, sie arbeiten bis zum 31.03.2007 wegen zuviel Arbeit, der Uraub verfällt“.
Vielen Dank
Hallo,
Kann er dann am 01.02.2007 sagen: „Hallo Chef, ich kündige zum
31.03.2007 und da ich noch Urlaub 35 Tage aus den Vorjahren
und 7,5 Tage aus 2007 habe ist das heute mein letzter
Arbeitstag, ab morgen komme ich nicht mehr“.
Oder kann der Chef dann sagen: „Nix da, sie arbeiten bis zum
31.03.2007 wegen zuviel Arbeit, der Uraub verfällt“.
Weder noch. Das ist genau so miteinander abzusprechen wie sonst bei Urlaub auch. Wegbleiben nach einseitiger Ankündigung kann durchaus als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden (mit entsprechenden Konsequenzen).
Der Urlaub soll zwar „in natura“ gewährt werden, aber der Gesetzgeber hat dem AG die Möglichkeit gegeben, Urlaub der nicht gewährt werden kann abzugelten. Letzteres ist natürlich nicht dafür gedacht den AN bis zum Ende schmoren zu lassen nach dem Motto „Dem geb ich jetzt keinen Urlaub. Der soll seine Zeit bis zum Ende hier absitzen.“, sondern wenn der AG den AN wirklich braucht.
MfG
Hallo
Die Regelung,
daß der alte Urlaub zum 30.03. verfällt, gibt es in diesem
Betrieb nicht.
Na, da wäre ich mir nur sicher, wenn etwas schriftlich dazu entsprechend vereinbart ist.
Oder kann der Chef dann sagen: „Nix da, sie arbeiten bis zum
31.03.2007 wegen zuviel Arbeit, der Uraub verfällt“.
Ja, das kann er. Dann muß der AN eben beim Gericht seinen Urlaub rechtzeitig einklagen oder per einstweiliger Verfügung sichern (und das eben vor Verfall der Urlaubstage).
Gruß,
LeoLo