Kündigung/ Wechsel zur Konkurrenz

Hallo liebe „Wissenden“

ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Jahre 2001 (Dezember) und möchte mich beruflich verändern. Als Kündigungsfrist wurde vereinbart, dass die gesetzliche gilt. Nun weiß ich aber gar nicht genau, wie die ist. Kann mir da jamand helfen?

Dazu kommt noch das Problem, dass es in meinem Beruf nicht so leicht ist zu kündigen, erst recht, wenn man zur Konkurrenz geht. Mit Kündigung wird man meist freigestellt. Das ist aber nicht so gut, weil ich in der Zeit keine Möglichkeiten habe, Geld zu verdienen. Gibt es dafür einen Ausgleich oder so?

Wer kennt sich mit so sensiblen Kündigungen aus?

Vielen Dank

Hallo

Als Kündigungsfrist wurde
vereinbart, dass die gesetzliche gilt. Nun weiß ich aber gar
nicht genau, wie die ist. Kann mir da jamand helfen?

4 Wochen zum 15. oder Monatsende, wenn nichts weitergehendes vereinbart ist und kein TV Anwendung findet, der etwas anderes regelt.

Mit Kündigung wird man meist freigestellt. Das ist aber
nicht so gut, weil ich in der Zeit keine Möglichkeiten habe,
Geld zu verdienen. Gibt es dafür einen Ausgleich oder so?

Auch wenn Du freigestellt wirst (laß Dir das schriftlich geben oder sorge dafür, daß ein Zeuge dies beweisen kann), bleibt der Gehaltsanspruch bestehen. Der AG kann Dich also soweit dies begründet geschieht, freistellen, muß Dich aber trotzdem weiter bis zum Ablauf der Küfrist bezahlen.

Wer kennt sich mit so sensiblen Kündigungen aus?

Mit „sensibel“ hat das nix zu tun.

Gruß,
LeoLo

Hallo lieber „Noch-nicht-Wissender“,

mangels eigenen Wissens liefere ich diese GOOGLE-Adressen, der 2.+3. Treffer sollte bereits aufklären können
Die gesetzl. Kündigungsfrist beträgt übrigens 4 Wochen
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=gesetzl…
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=immobil…

Ich hoffe das hilft
mfg M.L.

Danke, LeoLo

Das das Gehalt weiterhin gezahlt wird ist klar. Ein nicht unwesentlicher Teil besteht aber aus meinen Provisionsumsätzen. Die Chance auf Umsatz wird mir aber durch eine Freistellung genommen. Ich habe mal aufgeschnappt, dass man das Recht auf Zahlung des durchschnittlichen Gehalts der letzten 12 - 18 Monate hat. Kennst Du sowas?

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Hallo

Das das Gehalt weiterhin gezahlt wird ist klar. Ein nicht
unwesentlicher Teil besteht aber aus meinen
Provisionsumsätzen. Die Chance auf Umsatz wird mir aber durch
eine Freistellung genommen. Ich habe mal aufgeschnappt, dass
man das Recht auf Zahlung des durchschnittlichen Gehalts der
letzten 12 - 18 Monate hat. Kennst Du sowas?

Du bist bezüglich der nachzuzahlenden Arbeitsvergütung so zu stellen, wie Du gestanden hättest, wenn Du tatsächlich gearbeitet hättest. Bei einer leistungsabhängigen Arbeitsvergütung (also zum Beispiel Provision oder Akkordvergütung) muss der AG den leistungsbezogenen Verdienst eines vergleichbaren AN zur Berechnung heranziehen. Gibt es einen vergleichbaren AN nicht, dann kann eine Vergleichsperiode der letzten drei Monate von Dir selbst vor dem Annahmeverzug herangezogen werden.

Gruß,
LeoLo