Kündigung wegen 2 Minuten ?

Hallo!

Jemand wird fest eingestellt, Probezeit laut Vertrag 9 Monate, 2 Wochen Kündigungsfrist beider Parteien in der Probezeit.

Am ersten Arbeitstag kommt er 3 Minuten zu spät, weil Bahn verspätet, entschuldigt sich dafür.
Tag 2 kommt er 2 Minuten zu spät (wieder mal die Bahn), bleibt aber abends freiwillig ne halbe Stunde länger.
Tag 3 wieder 2 Minuten zu spät…Chef holt ihn ins Büro und kündigt ihn. Die Kündigung schickt er per Post nach (ist noch nicht eingetroffen). Arbeitnehmer sagt ihm, dass er jeden Tag ne halbe Stunde länger für lau machen würde, ansonsten eben ab nächsten Tag nen Zug früher, da ja auf die Bahn kein Verlass ist. Somit würde er morgends ne knappe halbe Stunder früher und abends ne halbe Stunde (Verbindungsbedingt) länger bleiben.

Chef lässt nicht mit sich reden.

Eine fristlose Kündigung darf er laut Gesetzt (laut Internet) nicht vergeben, da er durch eine Abmahnung den AN die Chance geben muss, es zu verbessern. Er darf jedoch ne ordentliche Kündigung erteilen.

Wie genau stünden die Chancen für den AN, falls er eine fristlose und Verhaltensbedingt Kündigung erhält?

Kündigung in Probezeit völlig _ohne_ Grund!
Hi!

Jemand wird fest eingestellt, Probezeit laut Vertrag 9 Monate,
2 Wochen Kündigungsfrist beider Parteien in der Probezeit.

Der ist gut *g*

Chef lässt nicht mit sich reden.

Warum auch?

Wie genau stünden die Chancen für den AN, falls er eine
fristlose und Verhaltensbedingt Kündigung erhält?

Ziemlich genau so, dass bei einer Klage die außerordentliche Kündigung (fristlos) in eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung mit der Frist von 2 Wochen gewandelt würde.

VG
Guido

Ziemlich genau so, dass bei einer Klage die außerordentliche
Kündigung (fristlos) in eine ordentliche (fristgemäße)
Kündigung mit der Frist von 2 Wochen gewandelt würde.

Also müsste er AN sogar noch 2 Wochen beschäftigen. Er hat AN sofort entlassen.
Chef hat bei keinem der 3 , wenn auch kleinen, Verspätungen was gesagt, somit nahm AN an „hat wohl keiner mitbekommen“…
Chef würde auf persönlicher Seite AN sehr gerne behalten, auf Cheflicher Seite jedoch ein kompletten no-go. Chef meinte, AN hätte selber nach 2 malen schon drauf kommen können, eine Bahn früher zu nehmen.
Ist auch nicht so abwegig…aber ´tschuldigung…2 Minuten! Und denn noch unverschuldet. Vorallem, weil AN abends dafür ne halbe Stunde länger macht.

Hallo

Also müsste er AN sogar noch 2 Wochen beschäftigen.

Ja, und auch bezahlen.

Ist zwar alles bitter, aber anscheinend nicht mehr zu ändern. Wichtig ist, dass der AN seine Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterhin zur Verfügung stellt und arbeiten geht.

Möchte der AG, dass der AN nicht mehr kommst, so sollte dieser sich dies vorsichtshalber schriftlich oder unter (zuverlässigen) Zeugen bestätigen lassen, dass AG den AN freistellt.

Agnes

Off topic
Hi!

Ist auch nicht so abwegig…aber ´tschuldigung…2 Minuten! Und
denn noch unverschuldet. Vorallem, weil AN abends dafür ne
halbe Stunde länger macht.

Mal ganz ehrlich: Wenn jemand einen neuen Job hat und am ersten Tag zu spät kommt (was eigentlich schon mal gar nicht geht), dann sollte er so helle sein und bereits am zweiten Tag eine Bahn eher nehmen

just my 2 ct

VG
Guido

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Hallo, gilt nicht mehr Grundsatz, dass in der Probezeit auch ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden kann ? Natürlich auch von
seiten des AN, weil er vielleicht inzwischen eine besser bezahlte
Stellung gefunden hat. Gruß

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Hallo,

gilt nicht mehr Grundsatz, dass in der Probezeit auch
ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann?

In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, egal wie lang die Probezeit ist.
Aber nicht bei fristloser Kündigung. Zumindest, wenn der AN den Grund vom AG einfordert. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

MfG

Hallo,

Hallo, gilt nicht mehr Grundsatz, dass in der Probezeit auch
ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden kann ?

Ja, wie Xolophos auch sagte.

Natürlich auch von
seiten des AN, weil er vielleicht inzwischen eine besser
bezahlte
Stellung gefunden hat. Gruß

Ja, aber hier ging es ja darum, dass diese 2 Wochen nicht abgearbeitet werden sollen. Dann wäre das eine Freistellung seitens des AG, und diese würde ich mir eben bestätigen lassen, damit dem AG auch klar ist, dass AN den Lohnanspruch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnises verlangt.

Agnes