Kündigung wegen Abgabe der Raumdienst an Dritte

Hallo ihr lieben,

folgendes fiktives Problem:

Eine Person wohnt in einer Mietwohnung und kann aufgrund seiner Leiden nicht mehr den Raumdienst übernehmen. Was aber laut Mietvertrag nötig ist. Grundsätzlich gehört das Haus mit der Wohnung der Stadt und somit dem Oberbürgermeister. Verwaltet wird es aber durch eine Grundbesitzverwaltung. Die Person hat daher bei der Gemeindeverwaltung beantragt,  dass die Streudienste durch eine Firma auf seine Kosten durchgeführt werden soll. Diesem Antrag hat auch die Gemeindeverwaltung stattgegeben und hat jetzt die Gesellschaft beauftragt das durchzusetzen.
Heute hat die Person Post bekommen und ihr wird angedroht, dass, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen unterzeichnet, dass er dem Raumdienst selbst nachkommt, der Person gekündigt wird, sollte er die Frist nicht einhalten, wird ihm vorsorglich gekündigt.

Kann der Person jetzt einfach gekündigt werden?

Komische Situation, oder?

MFG

Hallo!

Ja,komisch und deshalb stimmt da auch was nicht.

Schon das man um Erlaubnis bitten muss,das seine Raumpflicht auf einen gewerblichen Winterdienst übertragen wurde ist großer Käse !

Man muss vertraglich Winterdienst machen.  Gut, das ist korrekt,wenn so vereinbart.
Aber wer das macht ist egal. Es muss nur gemacht werden. Und das muss Mieter auch im Grunde überwachen.
Verantwortlich bleibt der Mieter,nur er kann sich an den Winterdienst halten wenn es zu Schäden kommen sollte,weil der es versäumt hatte.

MfG
duck313

Hallo,

Grundsätzlich gehört das Haus mit der Wohnung der Stadt und somit dem
Oberbürgermeister.

Also ist die Kommune der Vermieter und damit der Vertragspartner des Mieters.

Verwaltet wird es aber durch eine Grundbesitzverwaltung.

Auch das its normal,das ein Vermieter seine Angelegenheiten durch einen Dritten erledigen läßt (Erfüllungsgehilfe).

Die Person hat daher bei der Gemeindeverwaltung beantragt, dass die Streudienste
durch eine Firma auf seine Kosten durchgeführt werden soll. Diesem Antrag hat auch die
Gemeindeverwaltung stattgegeben und hat jetzt die Gesellschaft beauftragt das
durchzusetzen.

Damit hat der Vermieter seine Zustimmung zu dieser Handlung erteilt.

Heute hat die Person Post bekommen und ihr wird angedroht, dass, wenn er nicht
innerhalb von zwei Wochen unterzeichnet, dass er dem Raumdienst selbst nachkommt,
der Person gekündigt wird, sollte er die Frist nicht einhalten, wird ihm vorsorglich
gekündigt.

Post von wem ??..durch die Grundbesitzverwaltung ??..

Aber egal von wem,dieses Schreiben ist, es stellt schon den Tatbestand der Nötigung dar.

Mit diesem Schreiben sollte man sofort zum örtlichen Mieterverein gehen oder zu einem Rechtsanwalt.

Hallo!

Ja,komisch und deshalb stimmt da auch was nicht.

Nur weil Du es anders gemacht hättest?!

Die Person hat daher bei der Gemeindeverwaltung beantragt, dass die Streudienste
durch eine Firma auf seine Kosten durchgeführt werden soll. Diesem Antrag hat auch
die Gemeindeverwaltung stattgegeben und hat jetzt die Gesellschaft beauftragt das
durchzusetzen.

Schon das man um Erlaubnis bitten muss,das seine Raumpflicht
auf einen gewerblichen Winterdienst übertragen wurde ist
großer Käse !

Es hat auch niemand geschrieben, dass man das muss! Lediglich hat jemand -um vielleicht Irritationen zu vermeiden- sich vorher mit dem Vermieter/Verwalter abstimmen wollen. Worin siehst Du jetzt genau das Problem?

Man muss vertraglich Winterdienst machen.  Gut, das ist
korrekt,wenn so vereinbart.
Aber wer das macht ist egal. Es muss nur gemacht werden. Und
das muss Mieter auch im Grunde überwachen.
Verantwortlich bleibt der Mieter,nur er kann sich an den
Winterdienst halten wenn es zu Schäden kommen sollte,weil der
es versäumt hatte.

Dem würde ich mich anschließen

Greetz
Bommel

Die Frage die sich mir erstmal stellt, wollte der Mieter auf seine eigenen Kosten einen
Externen beauftragen oder sollte der Vermieter die Kosten und das Handling des Externen
Dienstleisters tragen.

Das wird mir irgendwie nicht klar.

Der Plem