Hallo liebe Aquarianer,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, der mir wegen meinem Becken mit der Kündigung droht.
Ist ein Aquarium ein Kündigungsgrund? Kann man wirklich wegen der Fischhaltung aus der Wohnung fliegen?
Was meint ihr? Danke!
Hallo liebe Aquarianer,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, der mir wegen meinem Becken mit der Kündigung droht.
Ist ein Aquarium ein Kündigungsgrund? Kann man wirklich wegen der Fischhaltung aus der Wohnung fliegen?
Was meint ihr? Danke!
hallo, erst einmak meine meinung, nein.
dann hab ich dazu etwas gefunden:
Das Wichtigste in Kürze
Das Mietrecht regelt nicht im Gesetz die Tierhaltung in einer Mietwohnung. Es kommt daher vorrangig auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Vermieter dürfen die Haltung von Tieren in der Mietwohnung allerdings nicht pauschal verbieten. Ein solches Verbot würde nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof den Mieter unangemessen benachteiligen, weil ein derartiges Verbot dem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersagt.
das ist dieser link:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/tierhaltung.htm
der sagt eigentlich alles, was man wissen muß.
da steht auch was übers aquarium.
also viel spaß mit deinen fischen. oder hast du piranhas??? wohl kaum oder?
liebe grüße
sabine
Hallo,
so richtig Ahnung habe ich von dem Thema nicht. Bin aber ziemlich sicher, dass der Vermieter nicht kündigen darf. Z.B. darf ein Vermieter auch nicht die Käfighaltung von Kleintieren verbieten.
Ein Auqarium ist ein abgeschlossener Käfigbereich, ich bin mir sehr sicher, dass ein Vermieter dies nicht verbieten darf. Wie groß ist denn das Aquarium?
Viele Grüße
hallo,
da musst Du Rechtsexperten fragen, keine Aquarianer.
Aber ich denke, wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (ob Aquarien unter Haustiere fallen, weiss ich nicht - daher Frage an die Rechtsexperten) geht das eigentlich nicht. Aber wie alles im Leben ist es meist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn in einer 100 qm - Wohnung ein 100 L Becken steht, ist das sicher nochmal was anderes, also wenn in einem 25 qm Appartement ein 300 L-Becken rumsteht… Aber wie gesagt, frag mal in den Rechtsforen nach + schau genau in Deinen Mietvertrag.
Gruß
Hallo, das kann ein Kündigungsgrund sein, wenn das Aquarium zu groß ist und die decke das Aquarium nicht trägt.
Ansonsten ist ein Aquarium kein Kündigungsgrund
Mfg
Gerald
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ansonsten kann Ihnen ein Rechtsanwalt genaue Auskunft geben.
MfG Roland Ritt
Servus,
das ist zwar eigentlich eher eine Frage für den Mieterschutzbund, aber soviel weiß ich auch: Ein Aquarium in üblicher Größe ist definitiv kein Kündigungsgrund. Also so bis 250 l ist’s sicher kein Problem. Aber wegen der Haftungsfrage im Fall eines Wasserschadens solltest Du mit deiner Hausrat-/Haftpflichtversicherung sprechen.
Gruß, Andreas
Hi,
interessant wäre seine Begründung. Wegen einem Passus, dass keine Tierhaltung erlaubt sei, da hat er keine Chance. Die schließt Fische, Vögel etc., die keine anderen Personen belästigen, aus.
Thema wäre eher, wenn die Statik des Hauses oder die Art des Estriches die Belastung nicht aushalten. Wie gesagt, Begründung !!
Gruß
Hallo!!! Das ist ja wirklich eine ärgerliche Angelegenheit. Ich bin allerdings überfragt. Gibt man bei Google „Kündigung Mietvertrag Aquarium“ ein, stößt man auf zahlreiche Links, die mehr Aufschluss geben, wie z. B. hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/aquari…
Aber wie verlässlich das Ganze ist, kann wohl nur ein Anwalt beantworten.
Trotz allem: Fröhliche Weihnachten!!! Viele Grüße! Anke
Hallo !!!
Ich denke mal mit Deiner Anfrage bist Du hier falsch.
Es geht zwar um ein Aquarium , aber Du müsstest Deine Anfrage bei Mieterrechte nochmal stellen !!!
Meines erachtens nacht dürfte Dein Vermieter es Dir aber nicht verbieten.
Es sei denn Dein Aquarium hat Ausmaße die eine Gefahr für die anderen Mieter sind.
Damit meine ich Gewicht und Wassermenge !!!
Frohes Fest und guten Rutsch
mfg
Frank
Hallo,
woher weiss er denn, dass Sie ein Auqarium haben ???
Ich glaube, er kann es nicht verbieten, da die lieben Fischlein keinen Lärm machen )
Würde ich eine spezielle Haftpflichtversicherung
für diese Art der Tierhaltung abschliessen und ihm vorlegen. Allein schon, wegen der Wahnsinnswassermenge,
die bei einem Defekt des Beckens auch einen Wahnsinnsschaden verursacht!
LG
DINA
Nein nur wegen größeren Tieren, wie Katzen und Hunde. Fische gehören zu den Kleintieren und die sind nicht verboten.