Kündigung wegen Arbeitens während Krankheit

Hallo erstmals,
ich bin erst neu hier und habe gleich eine dringende Frage an euch. Ich hoffe, dass mir jemand der sich damit gut auskennt einige gute Ratschläge gibt damit ich meinen Arbeitsplatz behalten kann.
Ich arbeite schon seit ~12 Jahren in einem IG-Metall Betrieb und hatte vor ein paar Wochen einen außerbetrieblichen Unfall an einer Hand. Mein Arzt hat mir vor 2 Wochen geraten meine Hand durch nucht zu anstrengende Belastung wieder zu trainieren. Jetzt, wo ich in der letzen Woche der Krankschreibung bin kamen 2 „Detektive“ vom Betrieb und haben sich 10 Minuten lang angeschaut, wie ich einfache Arbeiten außen am Haus gemacht habe. Das war nichts was meine Hand belastet hat und somit denke ich, dass ich nichts falsches gemacht habe. Gedroht wurde mir mit einer fristlosen Kündigung. Morgen findet eine Besprechung statt und ich würde gerne einige Ratschläge von Experten haben, wie ich mich am besten verhalte und was ich als Einwände nennen soll und was lieber nicht. Ich habe mir zwar schon einige Urteile zu solchen Verfahren im Internet angeschaut und denke, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, habe aber trotzdem noch ein mulmiges Gefühl. Großen Dank schon im Voraus!!!

Hallo

Tja, nicht gerade glücklich gelaufen. Anhand der vorsichtigen Schilderung kann man nicht wirklich etwas zum Sachverhalt selber sagen. Trotzdem solltest Du davon ausgehen, daß es sich vornehmlich um Kettengerassel handelt. Bei einer fristlosen Kündigung ist es in meinen Augen (so wie ich das verstanden habe, hast Du an Deinem Haus gearbeitet) ziemlich unwahrscheinlich, daß sie gerichtlich Bestand haben wird, also erst einmal Ruhe bewahren. Gleiches gilt für eine ordentliche Kü (soweit Betrieb > 5AN i.S.d.KSchG).

So, wie ich das verstanden habe, soll diese Besprechung mit Dir durchgeführt werden.

Ein paar goldene Regeln also für morgen (oder heute…):

1.) Ruhe bewahren. Laß Dich auf keine hitzigen Diskussionen ab.
2.) Gibt es bei Euch einen BR? Dann unbedingt ein BR-Mitglied mit zu dieser Besprechung nehmen. Du kannst wohl sicher davon ausgehen, daß der AG Dich nicht alleine empfangen wird. Insbesondere für den Fall, daß man Dich einschüchtern will, ist das ein wichtiges Element, daß dem AG den Wind aus den Segeln nimmt.
3.) Nichts, nichts, nichts, nichts, aber auch gar nichts unterschreiben, was man Dir eventuell vor die Nase hält.
4.) Laß Dich nicht einschüchtern. Vermutlich werden Wörter wie Schadensersatz, Aufhebungsvertrag und Kündigung die Luft beherrschen. Geh nicht drauf ein. Bleib stoisch und ruhig bei Deiner Schilderung und der Erkenntnis, daß Du die AU weder erschlichen, noch den Gesundungsprozess verzögert hast. Laß Dich zu keiner Aussage hinreißen, aus der Dir dann ein neuer Strick gedreht werden kann, der vielleicht etwas mehr Substanz hat.
5.) Wenn es Dir zu blöd wird: Steh auf und geh!

Folgernd aus Punkt 5 kommen wir zu einer anderen Möglichkeit, die Du von Anfang an hast:
Geh gar nicht erst hin! (aber melde Dich wenigstens ab) Dann erübrigt sich vorerst Rat 1 - 5. Das kannst Du natürlich nur machen, wenn Du noch arbeitsunfähig geschrieben bist. Niemand kann Dich zwingen, während der AU dort aufzutauchen. Eventuell kannst Du dich dann morgen schon prophylaktisch von einem RA für Arbeitsrecht beraten lassen. Kostet natürlich Geld, könnte aber effektiv und letztendlich sehr rentabel auf unterschiedliche Art und Weise sein… Desweiteren kannst Du den Arzt kontaktieren und ihm die Situation schildern und um eine Einschätung seinerseits bitten, ob er die Arbeiten als „die Genesung verzögernd“ einschätzt. Das bringt Dir erst einmal nichts, aber zumindest etwas „Rechtssicherheit“ (soweit man die haben kann) und dürfte bei für Dich vorteilhafter Aussage des Arztes erheblich zu Deiner Beruhigung beitragen.

Ich hoffe, Du liest es noch rechtzeitig. Wäre gut gewesen, wenn Du das etwas früher gefragt hättest…

Gruß und viel Glück.

LeoLo

Danke für die schnelle Antwort von dir! Jemanden vom Betriebsrat nehme ich heute zur Versammlung mit. Die Versammlung ist in einer Stunde und das ganze abzusagen würde jetzt auf den letzten Drücker auch nicht gerade gut kommen. Hätte ich echt früher wissen sollen. Einen Termin beim Anwalt habe ich direkt nach der Versammlung. Werde die Tips von dir beachten und nicht viel Rumstreiten sondern nur die Tatasachen nennen, dass es keine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist (Röntgenbilder beim Arzt sind ja vorhanden), der Arzt leichte Arbeiten erlaubt hat und das das, was ich am Haus gemacht habe, meine Genesung nicht beeinträchtigt hat. Ich hoffe, dass sich das ganze ohne Rechtsstreit zum Guten wendet, da ich auf einen Rechtstreit auch keine große Lust habe. Außer wenn es dann sein müsste. Aber was mich beunruhigt ist, dass sie mir vorwerfen mit dem Hammer gearbeitet zu haben was aber definitiv nicht wahr ist. Aber auch durch eine genesungswidrige Arbeit am eigenen Haus kann doch nicht gleich eine fristlose Kündigung erzwingt werden oder? Außerdem waren es ja 10 Minuten der Zeit als ich AU war.

Hallo

Aber was mich beunruhigt ist, dass sie mir
vorwerfen mit dem Hammer gearbeitet zu haben was aber
definitiv nicht wahr ist. Aber auch durch eine
genesungswidrige Arbeit am eigenen Haus kann doch nicht gleich
eine fristlose Kündigung erzwingt werden oder? Außerdem waren
es ja 10 Minuten der Zeit als ich AU war.

Würd ich erst mal alles nicht so eng sehen.

Wie ist es denn heute gelaufen?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

die Situation war ziemlich angespannt und nicht gerade auf etwas positives ausgerichtet. Habe denen die Platte mitgenommen, die ich bei dem Besuch von den „Detektiven“ gehoben hatte, damit die sehen, dass die Platte recht leicht ist. Aber jetzt kommt es. Die „Detektive“ haben bei ihrem Besuch Handschuhe gesehen, welche es auch auf der Arbeit gibt und jetzt werfen die mir Diebstahl vor. Ich hatte diese Handschuhe von einem Bekannten und versuche jetzt etwas von ihm schriftlich zu bekommen, wo er sie gekauft hat. Der Betriebsrat meint, dass es jetzt weniger um das Arbeiten während der AU geht, sndern um diese Geschichte mit den Handschuhen. Eigentlich bin ich der Meinung das es überhaupt Verleumdung ist, weil die mir etwas vorwerfen, wofür sie keinerlei Beweise oder Hinweise haben? Und das auch vor anderen Leuten, die bei der Versammlung anweend waren. Habe ich überhaupt die Pflicht meine Unschuld zu beweisen oder wird mir damit nur irgendwie Angst gemacht?
Ich habe immer gedacht, dass sowas andersherum läuft. Normalerweise müssen die mir doch nachweisen, dass ich die Handschuhe entwendet habe wenn sie es mir vorwerfen?
Der Betriebsrat hat gemeint, dass er mich nur dann unterstützt, wenn ich die Rechnung für diese Handschuhe bringe. Und da bin ich jetzt auf den Bekannten angewiesen und weiß absolut nicht ob er die Rechnung auch wirklich findet.
Jedenfalls macht mich die Situation echt fertig. Kostet mich den letzten Nerv :frowning:
Bitte schreib mir, wenn du mir etwas dazu sagen kannst. Danke!!

Hallo.

Der Betriebsrat hat gemeint, dass er mich nur dann
unterstützt, wenn ich die Rechnung für diese Handschuhe
bringe.

WIE BITTE ??? Was ist denn das für ein anmaßender Betriebsrat? Frag die doch mal nach Ihren Quittungen der letzten Garten- Winter- oder Sonstwashandschuhe! So ein Blödsinn!

Und da bin ich jetzt auf den Bekannten angewiesen und
weiß absolut nicht ob er die Rechnung auch wirklich findet.

Nein. Du bist nicht auf Deinen Bekannten angewiesen und die Rechnung sollen sich die Herren oben und der BR mal hübsch in den A… schieben. Laß Dich da doch nicht in ein solches Kasperletheater reinziehen! Ich sag Dir, was ich machen oder vorschlagen würde. Morgen nimmst Du drei kleine Zettel und notierst jeweils zwei Nummern darauf
1.) Die Telefonnummer Deines Bekannten. Sowohl AG als auch BR dürfen ihn gerne (mit seinem Einverstädnis!!) einmal anrufen und fragen, ob das stimmt was Du sagst.
2.) Die Telefonnummer und Adresse Deines Rechtsanwaltes. Sollte einer der guten Herren, sei es Detektei, Arbeitgeber oder BR Ihren Vorwurf trotzdem aufrechterhalten wollen, möchten Sie dies Deinem RA bitte am besten in schriftlicher Form mitteilen. Ansonsten erachtest Du die Angelegenheit als erledigt.
AG, Detektei, BR bekommen jeweils einen Zettel davon. Kannst Du ja machen, wenn Du nicht mehr AU bist.

Und zu guter Letzt gehst Du zum BR-Vorsizenden und fragst ihn einmal, ob er mit der Einstellung seines Kollegen konform geht.

Du siehst das schon richtig. Nicht Du mußt die Rechnung der Handschuhe vorlegen, sondern der AG muß Dir nachweisen, daß Du sie dem Betrieb entwendet hast. Sonst mußt Du aufpassen, daß Du kein weißes Blatt Papier zuhause hast - die gibt’s in Deinem Betrieb bestimmt nämlich auch und die Rechnung hast Du vermutlich nicht abgeheftet…:o)) Die mündliche Bestätigung Deines Bekannten reicht übrigens im Streitfalle vollkommen aus.

Laß Dich da jetzt nicht in irgendeinen Mist reinziehen und auch wenn es schwer fällt, tu so, als wäre nichts und geh sonst nicht weiter darauf ein.

Aber Du warst doch heute bei einem Rechsanwalt, oder? Hast Du zumindest geschrieben. Hat der Dir denn keine Ratschläge erteilt? Hast Du den Arzt angerufen?

Gruß,
LeoLo

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