Meilo
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Herr R. arbeitet seit dem 17.12.02 in einer Kelterei als Moster.
Aus Arbeitsmangel soll er nun gekündigt werden.
Die Kelterei beschäftigt 6 Arbeitnehmer.
Über das Integrationsamt wurde schon die Kündigung geprüft (60 GdB).
Herr R. fragt sich nun, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat.
Über jede Antwort würde man sich freuen.
Bupps
Ja und Nein
Herr R. fragt sich nun, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat.
NEIN. Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung.
Es gibt aber einen Paragraphen des Kündigungsschmutzgesetztes, das eine Regelung zur Abfindung für Betreibsbedingte Kündigungen vorsieht:
http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html
Gruß
Stefan