Ja und Nein
Herr R. fragt sich nun, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat.
NEIN. Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung.
Es gibt aber einen Paragraphen des Kündigungsschmutzgesetztes, das eine Regelung zur Abfindung für Betreibsbedingte Kündigungen vorsieht:
http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html
Gruß
Stefan